Ausland · Fremdwährung

99 US-Dollar.
Wie viel Euro sind das?

Die Rechnung sagt 99,00 USD. Die Karte hat 92,14 € belastet. Wise hätte 91,60 € gerechnet, Stripe etwas anderes — und keiner dieser Kurse ist der steuerlich maßgebliche. Für die Umsatzsteuer gilt der Durchschnittskurs, den das Bundesfinanzministerium monatlich bekannt gibt (§ 16 Abs. 6 UStG).

Nach § 16 Abs. 6 UStG sind Werte in fremder Währung zur Berechnung der Steuer und der abziehbaren Vorsteuerbeträge nach den Durchschnittskursen umzurechnen, die das Bundesministerium der Finanzen für den Monat bekannt gibt, in dem die Leistung ausgeführt oder das Entgelt vereinnahmt wird. Das Finanzamt kann auf Antrag stattdessen den Tageskurs gestatten — nachzuweisen durch Bankmitteilung oder Kurszettel.

Die Regel im Detail

Ein Kurs pro Monat,
nicht pro Beleg

Welcher Monat zählt

Maßgeblich ist der Durchschnittskurs des Monats, in dem die Leistung ausgeführt oder das Entgelt — auch eine Anzahlung — vereinnahmt wird. Nicht der Monat, in dem die Rechnung ankommt, und nicht der Monat, in dem die Karte abrechnet.

Bei Ist-Versteuerung

Ist die Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten gestattet (§ 20 UStG), sind die Entgelte nach dem Durchschnittskurs des Monats umzurechnen, in dem sie vereinnahmt werden. Die Regel verschiebt sich also auf den Zahlungsmonat.

Tageskurs nur auf Gestattung

Das Finanzamt kann die Umrechnung nach dem Tageskurs gestatten. Voraussetzung ist der Nachweis durch Bankmitteilung oder Kurszettel — der Kurs muss also belegt sein, nicht geschätzt. Ohne diese Gestattung bleibt es beim monatlichen Durchschnittskurs.

Sonderfall besondere Verfahren

Für die besonderen Besteuerungsverfahren nach §§ 18c bis 18k UStG — etwa One-Stop-Shop — wird stattdessen mit den von der Europäischen Zentralbank für den letzten Tag des Besteuerungszeitraums veröffentlichten Kursen umgerechnet.

Die Kurse gibt das Bundesministerium der Finanzen monatlich bekannt; Anfang des Folgejahres erscheint zusätzlich eine Jahresübersicht. Wer regelmäßig in Fremdwährung einkauft, arbeitet deshalb praktisch mit einer Kurstabelle pro Monat, nicht mit einem Tageskurs pro Beleg.

Allgemeine Hinweise nach bestem Wissen, keine Steuerberatung. Die umsatzsteuerliche Umrechnung und die handels- beziehungsweise ertragsteuerliche Bewertung eines Geschäftsvorfalls folgen nicht zwingend derselben Logik — wie du beides zusammenbringst, klärst du mit deinem Steuerberater.

Was Wise, Revolut und Stripe tatsächlich tun

Ihr Kurs ist echt.
Nur nicht der steuerliche.

Wise

Wise rechnet auf Basis des Devisenmittelkurses um und weist die Gebühr getrennt aus — transparent, aber eben zum Kurs des Ausführungszeitpunkts. Für die Umsatzsteuer ist trotzdem der BMF-Durchschnittskurs des maßgeblichen Monats anzuwenden. Der Wise-Beleg dokumentiert die Zahlung, nicht den steuerlichen Kurs.

Revolut

Revolut rechnet nah am Marktkurs ab, erhebt je nach Tarif und Zeitpunkt aber einen Aufschlag — etwa am Wochenende oder oberhalb der im Tarif enthaltenen Freigrenzen. Auch hier gilt: Der belastete Eurobetrag ist eine Tatsache, aber nicht automatisch der steuerliche Umrechnungswert.

Stripe

Stripe rechnet Zahlungen in Fremdwährung in deine Auszahlungswährung um und behält dafür eine Umrechnungsgebühr ein. Beides steht in der Stripe-Abrechnung, nicht auf der Rechnung an deinen Kunden — Umsatz, Gebühr und Umrechnung müssen deshalb getrennt erfasst werden.

Gemeinsam ist allen dreien: Sie rechnen mit ihrem Kurs zu ihrem Zeitpunkt ab. Das ist für die Zahlung richtig und für die Umsatzsteuer nicht maßgeblich. Praktisch bedeutet das: Der Originalbetrag in Fremdwährung muss erhalten bleiben, sonst lässt sich später nicht mehr nachrechnen.

Die Gebühr ist ein eigener Vorgang

Der Umtausch ist
kein Teil der Rechnung

Zwei Belege, nicht einer

Leistung und Umtausch trennen

Die Rechnung des Lieferanten belegt die bezogene Leistung. Die Umrechnungs- oder Überweisungsgebühr ist ein zweiter, eigenständiger Aufwand — mit einem eigenen Beleg des Zahlungsdienstleisters. Wer beides in einer Zahl bucht, verliert die Gebühr als Betriebsausgabe aus dem Blick und macht die Umrechnung unnachvollziehbar.

Was aufbewahrt gehört

Damit später nachrechenbar bleibt

  • Die Originalrechnung mit Betrag und Währung, unverändert
  • Der tatsächlich belastete Eurobetrag aus Konto oder Kartenabrechnung
  • Der Gebührenbeleg des Zahlungsdienstleisters
  • Der angewandte Umrechnungskurs und seine Grundlage
  • Bei Tageskurs-Gestattung: die Bankmitteilung oder der Kurszettel
  • Wo belege.ai ansetzt

    Beide Beträge behalten,
    nicht einen wegwerfen

    1

    Originalbeleg in Originalwährung sichern

    belege.ai holt die Rechnung des Anbieters — aus dem Postfach oder per Login im Billing-Portal — und archiviert die Originaldatei unverändert. Betrag und Währung bleiben so, wie der Lieferant sie ausgestellt hat.

    2

    Mit der tatsächlichen Belastung verbinden

    Die Buchung aus Bankkonto oder Kartenabrechnung wird der Rechnung zugeordnet. Damit stehen der Fremdwährungsbetrag der Rechnung und der belastete Eurobetrag nebeneinander — die Grundlage jeder späteren Nachrechnung.

    3

    Gebührenbelege dazuholen

    Umrechnungs- und Überweisungsgebühren von Stripe, Revolut und anderen Diensten werden als eigene Positionen erfasst und mit ihren Belegen abgelegt, statt im Nettobetrag zu verschwinden. Welchen Kurs du ansetzt, entscheidest du beziehungsweise dein Steuerberater — belege.ai liefert die Datenbasis dafür.

    So sieht's aus

    USD und EUR.
    Beide bleiben stehen.

    belege.ai
    online
    Rechnung gefunden: 99,00 USD · Anthropic · 03.03.2026. 12:31
    Die Karte hat am 05.03.2026 92,14 € belastet. Ich halte beide Werte fest — Originalbetrag in USD und die tatsächliche Euro-Belastung. 12:31
    Beleg abgelegt
    Anthropic_Invoice_2026-03.pdf
    PDF
    99,00 USD · belastet 92,14 € · der Buchung vom 05.03.2026 zugeordnet.
    12:31
    Nachricht

    FAQ

    Häufige Fragen

    Welcher Wechselkurs gilt für eine Rechnung in Fremdwährung?

    Für die Umsatzsteuer die Durchschnittskurse, die das Bundesministerium der Finanzen monatlich bekannt gibt — und zwar für den Monat, in dem die Leistung ausgeführt oder das Entgelt vereinnahmt wird (§ 16 Abs. 6 UStG). Nicht der Kurs der Kreditkarte, nicht der von Wise, Revolut oder Stripe.

    Darf ich den Kurs meiner Bank oder Karte verwenden?

    Nur wenn das Finanzamt die Umrechnung nach dem Tageskurs gestattet hat. § 16 Abs. 6 UStG lässt das ausdrücklich zu, verlangt aber den Nachweis durch Bankmitteilung oder Kurszettel. Ohne diese Gestattung bleibt es beim monatlichen Durchschnittskurs.

    Welcher Monat ist maßgeblich — Rechnungsdatum oder Abbuchung?

    Der Monat, in dem die Leistung ausgeführt oder das Entgelt vereinnahmt wird. Bei Berechnung nach vereinnahmten Entgelten (§ 20 UStG) ist es der Monat der Vereinnahmung. Das Abbuchungsdatum der Kreditkarte ist für sich genommen kein Kriterium.

    Wo finde ich die Umsatzsteuer-Umrechnungskurse?

    Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht sie monatlich als Übersicht der nach § 16 Abs. 6 UStG festgesetzten Kurse; Anfang des Folgejahres kommt eine Jahreszusammenstellung dazu. Wer regelmäßig in Fremdwährung einkauft, arbeitet mit dieser Monatstabelle statt mit Tageskursen.

    Wie buche ich die Umrechnungsgebühr von Wise, Revolut oder Stripe?

    Als eigenen Aufwand mit eigenem Beleg des Zahlungsdienstleisters — getrennt von der Leistung, für die du bezahlt hast. Wird beides in einer Zahl gebucht, ist weder die Gebühr als Betriebsausgabe sichtbar noch die Umrechnung nachvollziehbar.

    Was gilt beim One-Stop-Shop?

    Für die besonderen Besteuerungsverfahren nach §§ 18c bis 18k UStG gilt eine eigene Regel: Umgerechnet wird mit den von der Europäischen Zentralbank für den letzten Tag des Besteuerungszeitraums veröffentlichten Kursen.

    Rechnet belege.ai die Beträge automatisch um?

    belege.ai hält den Originalbetrag samt Währung und den tatsächlich belasteten Eurobetrag beide fest und ordnet den Beleg der Zahlung zu — die Datenbasis, ohne die keine saubere Umrechnung möglich ist. Welcher Kurs steuerlich anzusetzen ist, entscheidest du beziehungsweise dein Steuerberater; belege.ai ersetzt diese Entscheidung nicht.

    Originalbetrag und Eurobetrag — beide festgehalten

    belege.ai speichert zu jedem Fremdwährungsbeleg den Originalbetrag samt Währung und den tatsächlich belasteten Eurobetrag. Kostenlos starten, ohne Kreditkarte.

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