Rechnungsdatum, Skontofrist und Zahlungsziel eintragen — der Rechner nennt den konkreten letzten Skontotag, das Fälligkeitsdatum und den spätesten Verzugseintritt. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Skonto ist ein Preisnachlass für schnelle Zahlung und beruht auf einer vertraglichen Abrede, nicht auf einer gesetzlichen Frist. Maßgeblich ist deshalb, was auf der Rechnung steht — typisch 2 % innerhalb von 10 Tagen, sonst 30 Tage netto. Der Rechner setzt diese Angaben in Kalenderdaten um und zeigt zusätzlich, ab wann nach § 286 Abs. 3 BGB spätestens Verzug eintritt. Ob sich der Abzug lohnt, rechnet der Skonto-Rechner über den effektiven Jahreszins.
Rechner
Ergebnis ohne Gewähr. Skonto- und Zahlungsfristen sind Kalendertage ab dem eingetragenen Datum. Der Verzugstermin unterstellt den gesetzlichen Auffangfall des § 286 Abs. 3 BGB — 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung. Verzug kann früher eintreten, etwa nach einer Mahnung (§ 286 Abs. 1 BGB) oder wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Gegenüber Verbrauchern gilt die 30-Tage-Regel nur, wenn in der Rechnung besonders darauf hingewiesen wurde.
Häufig falsch gedacht
Für Skontofristen gibt es keine gesetzliche Regel, die den letzten Tag vom Wochenende oder Feiertag auf den nächsten Werktag schiebt. Skonto beruht auf einer Vereinbarung zwischen den Parteien. Fällt der zehnte Tag auf einen Sonntag, ist zunächst genau dieser Sonntag der letzte Tag der Vereinbarung — nicht automatisch der Montag.
Was in der Praxis hilft, ist die Auslegung der Abrede: Viele Lieferanten akzeptieren den nächsten Bankarbeitstag, weil Zahlungen am Wochenende gar nicht ausgeführt werden. Belastbar ist das aber nur, wenn es in den Zahlungsbedingungen steht oder ausdrücklich zugesagt wurde. Wer sich darauf verlässt, ohne es geklärt zu haben, riskiert eine Kürzungsrückforderung.
Der zweite Streitpunkt ist der Stichtag selbst: Kommt es auf den Tag der Überweisung an oder auf den Zahlungseingang beim Lieferanten? Auch das ist Auslegungssache und sollte in den Zahlungsbedingungen stehen. Ohne Regelung ist der sichere Weg, so zu zahlen, dass das Geld vor Fristablauf gutgeschrieben ist.
Und der dritte: Läuft die Frist ab Rechnungsdatum oder ab Zugang der Rechnung? Für den gesetzlichen Verzugseintritt nach § 286 Abs. 3 BGB kommt es ausdrücklich auf Fälligkeit und Zugang an. Für die vertragliche Skontofrist gilt, was vereinbart ist — deshalb nimmt der Rechner ein Datum entgegen und überlässt dir die Entscheidung, welches das richtige ist.
So rechnest du
Rechnungsdatum oder Zugangsdatum — je nachdem, worauf die Zahlungsbedingungen abstellen. Für den gesetzlichen Verzugseintritt zählt nach § 286 Abs. 3 BGB der Zugang der Rechnung.
Skontofrist und Zahlungsziel netto stehen in den Zahlungsbedingungen, etwa 2 Prozent bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen, sonst 30 Tage netto.
Der Rechner nennt den letzten Skontotag, die Fälligkeit und den spätesten Verzugseintritt. Zahle so rechtzeitig, dass das Geld vor dem Skontotag gutgeschrieben ist.
Verzug
Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet (§ 286 Abs. 3 BGB). Gegenüber Verbrauchern gilt das nur, wenn in der Rechnung besonders darauf hingewiesen wurde.
Die 30 Tage sind eine Obergrenze, kein Freibrief. Nach einer Mahnung tritt Verzug sofort ein (§ 286 Abs. 1 BGB), ebenso wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB) oder der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert.
Im Geschäftsverkehr sind vereinbarte Zahlungsfristen nach § 271a BGB grundsätzlich auf höchstens 60 Tage begrenzt. Längere Fristen sind nur unter engen Voraussetzungen und nur bei ausdrücklicher Vereinbarung wirksam.
Verzugszinsen betragen fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Rechtsgeschäften ohne Beteiligung eines Verbrauchers neun Prozentpunkte (§ 288 Abs. 1 und 2 BGB). Dazu kommt eine Pauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB). Den Basiszinssatz gibt die Bundesbank nach § 247 BGB zum 1. Januar und 1. Juli neu bekannt — nenne deshalb immer den zum Verzugszeitpunkt geltenden Wert.
Buchhaltung
Skonto ist keine Zahlungsminderung, sondern eine Minderung des Entgelts. Ändert sich die Bemessungsgrundlage für einen steuerpflichtigen Umsatz, hat der leistende Unternehmer den geschuldeten Steuerbetrag zu berichtigen und der Leistungsempfänger den Vorsteuerabzug (§ 17 Abs. 1 UStG).
Im Beispiel oben sind das bei 4.760 € brutto, 19 Prozent Umsatzsteuer und 2 Prozent Skonto: 95,20 € Skontobetrag, davon 80,00 € Entgeltminderung und 15,20 € weniger Vorsteuer. Wer nur den Bruttobetrag als Aufwand mindert und die Vorsteuer stehen lässt, zieht 15,20 € zu viel ab.
Die Berichtigung ist für den Voranmeldungszeitraum vorzunehmen, in dem sich die Bemessungsgrundlage geändert hat — also im Zeitraum der Zahlung, nicht rückwirkend im Zeitraum der Rechnung. In der Buchhaltung erledigen das die Skontoautomatik der Finanzbuchhaltung oder ein eigener Skontoschlüssel; per Hand gebucht wird es leicht vergessen.
Rechtsstand 2026, alle Angaben ohne Gewähr. Rechtsgrundlagen: § 271a BGB, § 286 Abs. 1, 2 und 3 BGB, § 288 Abs. 1, 2 und 5 BGB, § 247 BGB, § 17 Abs. 1 UStG. Ein konkreter Basiszinssatz wird bewusst nicht genannt, weil er halbjährlich neu bekanntgegeben wird. Im Zweifel entscheiden der Vertrag und die Steuerberatung.
FAQ
So viele Kalendertage nach dem in den Zahlungsbedingungen genannten Startdatum, wie dort angegeben sind — bei 2 Prozent binnen 10 Tagen und einer Rechnung vom 3.8.2026 also am 13.8.2026. Ob die Frist ab Rechnungsdatum oder ab Zugang der Rechnung läuft, ist Auslegungssache und sollte in den Zahlungsbedingungen stehen.
Nicht automatisch. Skonto beruht auf einer vertraglichen Abrede, nicht auf einer gesetzlichen Frist. Viele Lieferanten akzeptieren den nächsten Bankarbeitstag, weil am Wochenende keine Zahlungen ausgeführt werden — verlassen kann man sich darauf nur, wenn es vereinbart ist. Im Zweifel früher zahlen.
Das ist ebenfalls Auslegungssache und sollte in den Zahlungsbedingungen geregelt sein. Ohne Regelung ist der sichere Weg, so zu zahlen, dass der Betrag vor Ablauf der Skontofrist beim Lieferanten gutgeschrieben ist. Wer erst am letzten Tag überweist, riskiert eine Rückforderung des Abzugs.
Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung (§ 286 Abs. 3 BGB). Verzug kann aber früher eintreten: nach einer Mahnung (§ 286 Abs. 1 BGB), wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB) oder wenn die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert wird.
Nur, wenn in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders auf diese Folge hingewiesen wurde. § 286 Abs. 3 Satz 1 BGB macht diesen Hinweis gegenüber Verbrauchern zur Voraussetzung. Ohne Hinweis bleibt es bei den übrigen Verzugstatbeständen, insbesondere der Mahnung.
Vereinbarte Zahlungsfristen sind im Geschäftsverkehr nach § 271a BGB grundsätzlich auf höchstens 60 Tage begrenzt. Längere Fristen sind nur unter engen Voraussetzungen und nur bei ausdrücklicher Vereinbarung wirksam. Für Überprüfungs- oder Abnahmefristen gelten eigene, kürzere Grenzen.
Fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Rechtsgeschäften ohne Beteiligung eines Verbrauchers neun Prozentpunkte (§ 288 Abs. 1 und 2 BGB). Hinzu kommt bei Entgeltforderungen gegenüber Unternehmern eine Pauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB). Den Basiszinssatz gibt die Deutsche Bundesbank nach § 247 BGB zum 1. Januar und zum 1. Juli neu bekannt — er ändert sich also halbjährlich.
Ja. Skonto mindert das Entgelt und damit die Bemessungsgrundlage. Nach § 17 Abs. 1 UStG hat der leistende Unternehmer den geschuldeten Steuerbetrag zu berichtigen und der Leistungsempfänger seinen Vorsteuerabzug. Die Berichtigung erfolgt für den Zeitraum, in dem sich die Bemessungsgrundlage geändert hat — also im Zeitraum der Zahlung.
Diese Seite rechnet Termine: letzter Skontotag, Fälligkeit, Verzugseintritt und die Beträge dazu. Der Skonto-Rechner rechnet den effektiven Jahreszins des Skontoabzugs und beantwortet damit die andere Frage — ob sich das frühe Zahlen finanziell überhaupt lohnt.
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