Anzahlungsrechnung · Muster

Anzahlungsrechnung-Muster
kostenlos als PDF & Excel

Geld vor der Leistung: Die Umsatzsteuer entsteht schon mit dem Zahlungseingang – auch bei Soll-Versteuerung. Und in der Schlussrechnung müssen Teilentgelt und die darauf entfallende Steuer wieder abgesetzt werden. Muster als PDF zum Ausdrucken oder als Excel, die rechnet. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Eine Anzahlungsrechnung fordert eine Zahlung an, bevor die Leistung ausgeführt ist. § 14 Abs. 5 Satz 1 UStG stellt sie den übrigen Rechnungen gleich: Vereinnahmt der Unternehmer das Entgelt oder einen Teil davon für eine noch nicht ausgeführte Leistung, gelten die Absätze 1 bis 4 sinngemäß. Sie unterscheidet sich von der Abschlagsrechnung, die bereits erbrachte Leistungen abrechnet, und von der Proformarechnung, die gar keine Rechnung ist.

Umsatzsteuer

Die Steuer entsteht mit dem Geld,
nicht mit der Rechnung

  • Die Steuer entsteht mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Anzahlung vereinnahmt wurde (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG)
  • Das gilt auch bei der Soll-Versteuerung – deshalb spricht man von der Mindest-Ist-Besteuerung
  • Rechnungsdatum und Fälligkeit sind dafür unerheblich; maßgeblich ist allein der Geldeingang
  • Bleibt die Anzahlung unbezahlt, ist trotz gestellter Rechnung noch keine Steuer entstanden
  • Beim Kunden entsteht der Vorsteuerabzug erst, wenn ihm die Rechnung vorliegt und er gezahlt hat (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 UStG)
  • Wird die Leistung nie ausgeführt und die Anzahlung zurückgezahlt, ist die Bemessungsgrundlage zu berichtigen (§ 17 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit Abs. 1 UStG)
  • Eine ausgewiesene, aber zu hohe Steuer schuldest du in voller Höhe (§ 14c Abs. 1 UStG)

Beispiel: Du stellst am 26. März eine Anzahlungsrechnung über 5.000 € netto zuzüglich 950 € Umsatzsteuer. Der Kunde zahlt am 2. April. Die 950 € gehören in die Voranmeldung für April, nicht für März. Ändert sich der Steuersatz zwischen Anzahlung und Ausführung, gilt für die Gesamtleistung der Satz im Zeitpunkt der Leistungsausführung – die Anzahlung wird dann in der Schlussrechnung berichtigt.

Pflichtangaben

Was in die Anzahlungsrechnung gehört,
obwohl noch nichts geleistet ist

  • Alle Pflichtangaben einer Rechnung nach § 14 Abs. 4 UStG – sie gelten für Anzahlungen sinngemäß (§ 14 Abs. 5 Satz 1 UStG)
  • Eindeutige Bezeichnung als Anzahlungsrechnung oder Vorausrechnung, damit sie in der Schlussrechnung wiederzufinden ist
  • Beschreibung der noch nicht ausgeführten Leistung, mit Bezug auf Angebot oder Auftrag
  • Statt des Leistungszeitpunkts der Zeitpunkt der Vereinnahmung – aber nur, sofern er feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum übereinstimmt (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG)
  • Anzahlungsbetrag netto, Steuersatz und Steuerbetrag; wahlweise zusätzlich der Anteil an der Gesamtsumme
  • Eine eigene, einmalige fortlaufende Rechnungsnummer
  • Ein Satz, dass über die Gesamtleistung noch eine Schlussrechnung folgt, in der die Anzahlung abgesetzt wird

Zum Leistungszeitpunkt: Eine im Voraus gestellte Anzahlungsrechnung kennt den Zahlungseingang naturgemäß noch nicht. Dann ist er auch nicht anzugeben – das Gesetz verlangt ihn nur, „sofern der Zeitpunkt der Vereinnahmung feststeht“. Der voraussichtliche Leistungszeitraum des Auftrags gehört trotzdem hinein, damit die Rechnung dem Vorgang zuzuordnen ist.

Schlussrechnung

Am Ende absetzen,
netto und die Steuer darauf

§ 14 Abs. 5 Satz 2 UStG ist eindeutig: In der Endrechnung sind die vor Ausführung der Leistung vereinnahmten Teilentgelte und die auf sie entfallenden Steuerbeträge abzusetzen, wenn über die Teilentgelte Rechnungen erteilt wurden. Wer nur den Nettobetrag abzieht oder die Anzahlung ganz vergisst, weist die Umsatzsteuer ein zweites Mal aus – und schuldet sie zusätzlich nach § 14c Abs. 1 UStG, bis er die Rechnung gegenüber dem Kunden berichtigt.

  • Zuerst die gesamte Leistung abrechnen: netto, Steuersatz, Steuerbetrag, brutto
  • − die vereinnahmte Anzahlung netto, mit Nummer und Datum der Anzahlungsrechnung
  • − und getrennt davon die auf die Anzahlung entfallende Umsatzsteuer
  • = Restbetrag, ebenfalls in netto, Steuer und brutto ausgewiesen
  • Nur tatsächlich vereinnahmte Beträge absetzen – eine gestellte, aber unbezahlte Anzahlung bleibt offen
  • Alternative: eine Restrechnung, die ausschließlich das restliche Entgelt und die darauf entfallende Steuer ausweist

Rechenbeispiel: Gesamtauftrag 20.000 € netto zuzüglich 3.800 € Umsatzsteuer, also 23.800 € brutto. Eine bezahlte Anzahlung über 5.000 € netto zuzüglich 950 € Steuer. Die Schlussrechnung weist die vollen 20.000 € netto und 3.800 € Steuer aus, setzt 5.000 € netto und 950 € Steuer ab und kommt so auf 15.000 € netto zuzüglich 2.850 € Steuer, also 17.850 € Restbetrag. Wie das Dokument aussieht, steht im Schlussrechnung-Muster.

So füllst du es aus

Anzahlungsrechnung in drei Schritten

1

Anzahlung vereinbaren

Höhe, Fälligkeit und Bezug zum Auftrag schriftlich festhalten – die Anzahlungsrechnung stützt sich auf diese Vereinbarung, nicht auf eine erbrachte Leistung.

2

Rechnung mit Steuerausweis stellen

Alle Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG, den Anzahlungsbetrag netto, Steuersatz und Steuerbetrag – und den Hinweis, dass eine Schlussrechnung folgt.

3

Zahlungseingang und Absetzung

Die Steuer in der Voranmeldung des Zahlungseingangs anmelden. In der Schlussrechnung dann Nettoanzahlung und Steuer darauf wieder absetzen.

Rechtsstand 2026, ohne Gewähr. Zitierte Normen: § 14 Abs. 4 UStG (Pflichtangaben, insbesondere Satz 1 Nr. 6 zum Zeitpunkt der Vereinnahmung), § 14 Abs. 5 Satz 1 und Satz 2 UStG (Rechnungen über Zahlungen vor Ausführung, Absetzung in der Endrechnung), § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG (Entstehung der Steuer bei Vereinnahmung), § 14c Abs. 1 UStG (unrichtiger Steuerausweis), § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 UStG (Vorsteuerabzug erst nach Rechnung und Zahlung) und § 17 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit Abs. 1 UStG (Rückzahlung einer Anzahlung). Diese Vorlage ist eine allgemeine Information und ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall.

FAQ

Häufige Fragen

Was ist eine Anzahlungsrechnung?

Eine Rechnung über eine Zahlung, die vor Ausführung der Leistung angefordert wird. § 14 Abs. 5 Satz 1 UStG stellt sie den übrigen Rechnungen gleich: Für eine Rechnung über ein vereinnahmtes Teilentgelt gelten dieselben Anforderungen wie für jede andere Rechnung.

Wann muss ich die Umsatzsteuer aus einer Anzahlung abführen?

In dem Voranmeldungszeitraum, in dem das Geld eingegangen ist. § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG lässt die Steuer mit der Vereinnahmung entstehen – unabhängig davon, ob du der Soll- oder der Ist-Versteuerung unterliegst. Rechnung im März, Zahlung im April heißt: April-Voranmeldung.

Was ist der Unterschied zwischen Anzahlungsrechnung und Abschlagsrechnung?

Die Anzahlungsrechnung wird vor der Leistung gestellt, die Abschlagsrechnung rechnet bereits erbrachte Teilleistungen nach dem Leistungsstand ab (§ 632a BGB, § 16 Abs. 1 VOB/B). Umsatzsteuerlich werden beide gleich behandelt: Die Steuer entsteht erst mit der Vereinnahmung des Geldes.

Muss ich in der Anzahlungsrechnung Umsatzsteuer ausweisen?

Ja, sofern der Umsatz steuerpflichtig ist und du nicht Kleinunternehmer bist oder ein Reverse-Charge-Fall vorliegt. Ohne ausgewiesene Steuer kann dein Kunde keine Vorsteuer ziehen. Ein zu hoher Ausweis wird nach § 14c Abs. 1 UStG in voller Höhe geschuldet.

Wie setze ich die Anzahlung in der Schlussrechnung ab?

Zuerst die gesamte Leistung abrechnen, dann die vereinnahmte Anzahlung abziehen – den Nettobetrag und getrennt davon die darauf entfallende Umsatzsteuer. § 14 Abs. 5 Satz 2 UStG verlangt ausdrücklich beides. Übrig bleibt der Restbetrag in netto, Steuer und brutto.

Was passiert, wenn ich die Anzahlung in der Schlussrechnung vergesse?

Dann ist die Umsatzsteuer zweimal ausgewiesen: einmal in der Anzahlungsrechnung und einmal in voller Höhe in der Schlussrechnung. Den überhöhten Betrag schuldest du zusätzlich nach § 14c Abs. 1 UStG, bis du die Rechnung gegenüber dem Kunden berichtigst.

Wann darf mein Kunde die Vorsteuer aus der Anzahlung ziehen?

Erst wenn ihm die Rechnung vorliegt und er tatsächlich gezahlt hat (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 UStG). Eine gestellte, aber unbezahlte Anzahlungsrechnung berechtigt noch nicht zum Vorsteuerabzug – das ist die Kehrseite der Steuerentstehung bei Vereinnahmung.

Was gilt, wenn der Auftrag platzt und ich die Anzahlung zurückzahle?

Dann ist die Bemessungsgrundlage zu berichtigen: Die vereinnahmte Anzahlung wird zurückgezahlt, die dafür abgeführte Steuer korrigierst du in dem Voranmeldungszeitraum, in dem die Rückzahlung erfolgt (§ 17 Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit Abs. 1 UStG). Die Anzahlungsrechnung ist gegenüber dem Kunden zu berichtigen.

Ist eine Proformarechnung dasselbe wie eine Anzahlungsrechnung?

Nein. Die Proformarechnung ist keine Rechnung im Sinne des § 14 UStG, berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug und sollte keinen gesonderten Steuerausweis enthalten. Wer Vorkasse verlangt und dem Kunden den Vorsteuerabzug ermöglichen will, stellt eine echte Anzahlungsrechnung.

Braucht die Anzahlungsrechnung einen Leistungszeitpunkt?

§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG verlangt in diesen Fällen den Zeitpunkt der Vereinnahmung – aber nur, sofern er feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum übereinstimmt. Bei einer im Voraus gestellten Rechnung steht er noch nicht fest. Der voraussichtliche Leistungszeitraum des Auftrags gehört trotzdem auf das Dokument.

Anzahlung gezahlt, Beleg gefunden

Auf der Einkaufsseite ist die Anzahlungsrechnung der Beleg, der am häufigsten verloren geht – gezahlt im März, gebucht im Mai, gesucht im Dezember. belege.ai findet sie in Postfächern und Portalen und ordnet sie der Abbuchung zu. Kostenlos starten.

Jetzt kostenlos starten