Schweiz · Art. 958f OR

Belege aufbewahren in der Schweiz
10 Jahre lückenlos – automatisch

belege.ai sammelt jeden Beleg, ordnet ihn dem passenden Zahlungseingang zu und legt ihn revisionssicher ab – bereit für den Treuhänder und den Abschluss nach OR.

In der Schweiz gilt nach Art. 958f OR eine Aufbewahrungspflicht von 10 Jahren für Geschäftsbücher, Buchungsbelege und den Geschäftsbericht. belege.ai sorgt dafür, dass jeder Beleg von Anfang an gesammelt, zugeordnet und sicher abgelegt ist.

Wie lange – und was

Die 10-Jahres-Frist beginnt mit dem Ablauf des Geschäftsjahres. Aufzubewahren sind die Geschäftsbücher, die Buchungsbelege (also die Rechnungen und Quittungen zu jeder Buchung) sowie der Geschäftsbericht und ein allfälliger Revisionsbericht.

Elektronisch ist zulässig

Belege dürfen elektronisch aufbewahrt werden, sofern Integrität und Lesbarkeit über die ganze Frist sichergestellt sind. belege.ai archiviert die Originaldatei revisionssicher.

Zugeordnet für den Treuhänder

Jeder Beleg wird dem Zahlungseingang zugeordnet – bei einer QR-Rechnung samt Referenz – und sauber abgelegt, bereit für deinen Treuhänder und den Abschluss in bexio, Abacus oder Banana.

FAQ

Häufige Fragen

Wie lange muss ich Belege in der Schweiz aufbewahren?

10 Jahre nach Art. 958f OR, gerechnet ab dem Ende des Geschäftsjahres.

Reicht die digitale Ablage?

Ja, sofern Integrität und Lesbarkeit über die ganze Frist gewährleistet sind. belege.ai erfüllt das mit revisionssicherer Archivierung der Originaldatei.

Was, wenn ein Beleg fehlt?

belege.ai hält die betroffene Buchung sichtbar und sucht im Postfach oder Portal weiter, statt die Lücke bis zum Abschluss offen zu lassen.

Kein fehlender Beleg mehr beim Abschluss

belege.ai sammelt jeden Beleg automatisch und legt ihn 10 Jahre revisionssicher ab.

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