Wer sich zwischen beidem entscheiden will, vergleicht zwei Dinge, die verschiedene Aufgaben lösen. Die nützlichere Frage lautet: wie stelle ich das nächste Jahr auf? Dafür gibt es drei realistische Antworten — und für die meisten Betriebe ist die dritte die richtige.
Zwischen KI und Steuerberater gibt es keine Entweder-oder-Entscheidung: Software erledigt die mechanische Arbeit, die Kanzlei die vorbehaltene. Zu entscheiden ist nur, wie viel du selbst in die Hand nimmst — und diese Entscheidung hängt an Belegmenge, Rechtsform und deiner Fehlertoleranz.
Drei Aufstellungen
Buchhaltungssoftware, EÜR selbst erstellt, Steuererklärung selbst eingereicht. Günstig in Euro, teuer in Stunden und Nerven. Passt bei wenigen Belegen, einfacher Struktur und der Bereitschaft, sich einzuarbeiten — und nur, solange keine Sonderfälle auftauchen.
Belege sammeln und abgeben, den Rest macht der Steuerberater. Sicher und bequem, aber die Zuarbeit bleibt trotzdem bei dir: sammeln, scannen, nachreichen. Und was du als Zuarbeit nicht lieferst, macht die Kanzlei zum Kanzleistundensatz.
Der Agent beschafft und ordnet zu, die Kanzlei bucht, berät und verantwortet. Die Zuarbeit verschwindet auf beiden Seiten, statt nur verschoben zu werden. Für die meisten Betriebe ab einer gewissen Belegmenge die günstigste Aufstellung — gemessen in Gesamtaufwand.
Nicht die Größe des Betriebs, sondern die Zahl der Belege und ihre Streuung. Zwanzig Buchungen im Monat von drei Lieferanten sind harmlos. Zweihundert Buchungen über vierzig Anbieter, halb per Karte, halb über Zahlungsdienstleister, sind es nicht.
Ehrlich gerechnet
Kanzleirechnungen wachsen selten wegen der Beratung, sondern wegen Nacharbeit: unvollständige Belege, unklare Zahlungen, Rückfragen, Nachreichungen. Wer vollständig und zugeordnet abgibt, kauft dieselbe Leistung günstiger ein — ohne dass jemand am Stundensatz gedreht hätte.
Der häufigste Rechenfehler bei Aufstellung A ist, die eigene Zeit mit null anzusetzen. Zwei Abende im Monat sind rund vierundzwanzig Abende im Jahr — Zeit, die woanders mehr einbringt als das, was die Software kostet.
Jede Buchung ohne Beleg kostet in der Regel den Betriebsausgabenabzug und beim Vorsteuerabzug fehlt die Voraussetzung. Das taucht auf keiner Rechnung auf und ist trotzdem der teuerste Posten in vielen Betrieben — besonders dort, wo am Jahresende „ein paar“ Positionen fehlen.
Aufstellung A verlagert nicht nur Arbeit, sondern auch Risiko zu dir: eine falsch behandelte Auslandsleistung, eine übersehene Umsatzsteuerpflicht, eine verpasste Frist. Was eine Kanzlei hier vermeidet, ist schwer zu beziffern und selten billiger als ihr Honorar.
Entscheidungshilfe
Kleinunternehmer oder Freiberufler mit überschaubaren Ausgaben, EÜR, kein Personal, keine Auslandsumsätze: Aufstellung A ist realistisch. Sinnvoll bleibt eine jährliche Durchsicht durch eine Kanzlei — und ein System, das die Belege trotzdem einsammelt.
Ab etwa hundert Buchungen im Monat, bei Personal, Auslandsumsätzen, Bilanzierungspflicht oder mehreren Gesellschaften wird Aufstellung A zum Risiko. Hier gehört die Buchhaltung in die Kanzlei — und die Belegbeschaffung an einen Agenten.
Aufstellung C: die Kanzlei behält, wofür sie da ist, und die mechanische Zuarbeit läuft automatisch. Das ist die einzige Kombination, in der weder du noch die Kanzlei Belege hinterherlaufen.
Weiterlesen
Die Grundsatzfrage: was das Gesetz der Kanzlei vorbehält und was im freien Bereich liegt.
Die Kostenlogik im Detail — Handarbeit, Fehlbuchungen und die verschiedenen Abrechnungsmodelle.
Mit deinen eigenen Zahlen: Belegmenge, Bewirtungen, Reisen und dein Stundensatz.
Wie dein Steuerberater in Aufstellung C direkt an die Belege kommt.
FAQ
In den meisten Fällen beides: die mechanische Belegarbeit automatisieren und die vorbehaltenen Tätigkeiten — Abschluss, Erklärungen, Beratung — bei der Kanzlei lassen. Die reine Entweder-oder-Entscheidung stellt sich nur bei sehr einfachen Verhältnissen.
Sobald es Personal, Auslandsumsätze, Bilanzierungspflicht, mehrere Gesellschaften oder größere Investitionen gibt — und immer dann, wenn dir das Risiko einer falschen Einordnung teurer wäre als das Honorar. Bei einfacher EÜR ohne Sonderfälle geht es auch ohne.
In der Regel wird die Zuarbeit günstiger, nicht der Stundensatz. Weniger Rückfragen, keine Belegliste am Jahresende und eine strukturierte Übergabe reduzieren genau die Positionen, die sonst zusätzlich anfallen.
Rechtlich ja — es gibt keine Pflicht, eine Kanzlei zu beauftragen. Praktisch hängt es an Belegmenge und Komplexität: Bei einfacher Struktur ist es machbar, bei Personal, Auslandsumsätzen oder Bilanzierungspflicht wird es schnell zum Risiko.
Die Schicht davor: Kontobewegungen einlesen, fehlende Belege beschaffen, auslesen, zuordnen und strukturiert übergeben — an sevDesk, Lexware Office, DATEV oder direkt an die Kanzlei. Gebucht und verantwortet wird weiterhin dort, wo es hingehört.
Das hängt an deiner Belegmenge und deinem eigenen Stundensatz. Die aktuellen Tarife stehen auf der Preisseite; wie sich die drei Aufstellungen gegeneinander rechnen, lässt sich mit dem Ersparnis-Rechner mit den eigenen Zahlen durchspielen.
Der Agent beschafft die Belege, die Kanzlei macht den Rest. Kostenlos starten, ohne Kreditkarte.
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