Ein sauberer Lieferschein zum Ausdrucken und Ausfüllen – mit allen üblichen Angaben, dem Lieferdatum, auf das es steuerlich ankommt, und der richtigen Ablage. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Ein Lieferschein begleitet die Ware und hält fest, was wann an wen geliefert wurde – die Rechnung sagt, was es kostet. Vorgeschrieben ist der Lieferschein nicht; sobald er ausgestellt ist, ist er aber ein Handelsbrief und unterliegt den Aufbewahrungspflichten nach § 257 HGB und § 147 AO.
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Angaben
Preise stehen üblicherweise nicht auf dem Lieferschein – die Ware wird oft von Personen angenommen, die die Konditionen nicht sehen sollen. Steht doch ein Betrag darauf, wird der Lieferschein schnell zum Buchungsbeleg mit den entsprechend längeren Aufbewahrungspflichten. Eine gesetzliche Pflichtangabenliste wie bei der Rechnung (§ 14 UStG) gibt es für den Lieferschein nicht.
Verhältnis zur Rechnung
Deshalb hat die Vorlage ein eigenes Feld für das Lieferdatum, getrennt vom Ausstellungsdatum. Ein Satz wie „Lieferdatum entspricht dem Lieferscheindatum“ auf dem Formular erspart im Zweifel eine Rechnungskorrektur. Quellen: § 31 UStDV, § 14 UStG. Keine Rechtsberatung.
Aufbewahrung
Die Erleichterung des § 147 Abs. 3 AO ist eine steuerliche; die handelsrechtliche Aufbewahrung von Handelsbriefen nach § 257 HGB bleibt davon unberührt. Im Zweifel ist das Digitalisieren und Aufheben billiger als die Diskussion in der Betriebsprüfung – zumal ein unterschriebener Lieferschein der beste Nachweis dafür ist, dass geliefert wurde.
So nutzt du sie
Empfänger, Lieferanschrift, fortlaufende Nummer, Ausstellungs- und Lieferdatum sowie die Positionen mit Menge und Einheit eintragen.
Ein Exemplar bleibt beim Kunden, eines kommt unterschrieben zurück – die Unterschrift ist dein Nachweis, dass geliefert wurde.
Lieferschein-Nummer auf der Rechnung nennen. Verweist die Rechnung für den Leistungszeitpunkt darauf, muss das Lieferdatum auf dem Lieferschein stehen.
FAQ
Nein, es gibt keine allgemeine gesetzliche Pflicht, einen Lieferschein auszustellen, und auch keine Pflichtangabenliste wie bei der Rechnung. Üblich und sinnvoll ist er trotzdem: Er dokumentiert, was geliefert wurde, und die Empfangsbestätigung ist der praktische Nachweis der Lieferung.
Nein. Der Vorsteuerabzug setzt eine ordnungsgemäße Rechnung voraus. Eine Rechnung kann allerdings aus mehreren Dokumenten bestehen (§ 31 Abs. 1 UStDV) – dann verweist die Rechnung auf den Lieferschein und beide zusammen enthalten die Pflichtangaben.
Sobald die Rechnung für den Leistungszeitpunkt auf den Lieferschein verweist: ja. Der Lieferschein muss dann neben seinem Ausstellungsdatum das Lieferdatum enthalten oder ausdrücklich vermerken, dass beide übereinstimmen. Der Zeitpunkt der Lieferung ist Pflichtangabe der Rechnung nach § 14 Abs. 4 Nr. 6 UStG; die Angabe des Kalendermonats genügt (§ 31 Abs. 4 UStDV).
Als Handelsbrief sechs Jahre (§ 257 Abs. 4 HGB, § 147 Abs. 3 AO). Steuerlich gilt eine Erleichterung: Bei Lieferscheinen, die keine Buchungsbelege sind, endet die Frist mit dem Erhalt der Rechnung (empfangene Lieferscheine) bzw. mit deren Versand (abgesandte Lieferscheine) – § 147 Abs. 3 Satz 3 und 4 AO. Ist der Lieferschein Buchungsbeleg, gelten acht Jahre.
Üblicherweise nicht, weil die Ware häufig von Personen angenommen wird, die die Preise nicht sehen sollen. Steht ein Betrag darauf, kann der Lieferschein zum Buchungsbeleg werden und muss entsprechend länger aufbewahrt werden.
Ja. Du kannst die PDF-Vorlage kostenlos und ohne Anmeldung herunterladen, ausdrucken und beliebig oft verwenden.
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