Die MWST-Abrechnung ist innert 60 Tagen nach Ablauf der Abrechnungsperiode unaufgefordert einzureichen und zu bezahlen (Art. 71 und Art. 86 MWSTG). Die Abrechnung selbst machst du oder dein Treuhänder — belege.ai sorgt dafür, dass bis dahin zu jeder Zahlung der Beleg vorliegt.
Die MWST-Abrechnung wird bei der effektiven Methode in der Regel quartalsweise erstellt, bei der Saldosteuersatzmethode halbjährlich (Art. 35 MWSTG); seit 2025 ist auf Antrag auch eine jährliche Abrechnung möglich. Eingereicht wird elektronisch über das ESTV ePortal — innert 60 Tagen nach Periodenende. Genau in diesem Fenster fällt auf, welche Belege fehlen.
Welche Periode gilt für dich
Wer effektiv abrechnet, reicht in der Regel vierteljährlich ein. Umsatzsteuer und Vorsteuer werden je Periode einzeln erfasst, jede Vorsteuerposition braucht ihren Beleg. Vier Fristen im Jahr heissen vier Momente, in denen Lücken sichtbar werden.
Bei der Saldosteuersatzmethode wird halbjährlich abgerechnet. Die Vorsteuer ist im Saldosteuersatz pauschal berücksichtigt, dennoch bleiben Buchführungs- und Aufbewahrungspflicht bestehen — der Beleg wird für Abschluss und Prüfung gebraucht, nicht nur für die Vorsteuer.
Auf Antrag können Steuerpflichtige mit einem Umsatz bis rund CHF 5 Millionen seit 2025 jährlich abrechnen und leisten dafür unterjährig Raten. Der Bequemlichkeit steht ein längerer Rückblick gegenüber: Am Jahresende liegen zwölf Monate offener Belege statt drei.
In allen drei Fällen gilt dieselbe Frist: Einreichung innert 60 Tagen nach Ablauf der Abrechnungsperiode (Art. 71 MWSTG), Zahlung in derselben Frist (Art. 86 MWSTG). Welche Methode und welche Periode für dich gilt, klärst du mit deinem Treuhänder oder direkt mit der ESTV.
Was bis zur Frist beisammen sein muss
Belegseite
Beweislage
Im MWSTG gilt der Grundsatz der Beweismittelfreiheit: Der Nachweiserfolg darf nicht ausschliesslich vom Vorliegen eines bestimmten Beweismittels abhängig gemacht werden (Art. 81 Abs. 3 MWSTG). Die Nachweispflicht für steuermindernde Tatsachen bleibt aber beim Steuerpflichtigen — und die ordentlich geführte Buchhaltung samt Lieferantenbeleg ist der kürzeste Weg dahin. Fehlt der Beleg, ersetzt ihn im besten Fall ein Gesamtbild aus Vertrag, Zahlungsbestätigung und Korrespondenz. Das ist Aufwand, den niemand freiwillig sucht.
Allgemeine Hinweise nach bestem Wissen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Beurteilung im Einzelfall gehört zu deinem Treuhänder.
So funktioniert's
Das Geschäftskonto kommt per Open Banking oder als CSV aus dem E-Banking herein — PostFinance, UBS, Raiffeisen und andere. Dazu Firmenkarte und Postfach; für login-geschützte Anbieter hinterlegst du den Zugang einmal sicher.
Zu jeder Zahlung sucht der Agent den passenden Beleg im Postfach oder im Anbieterportal — nicht erst kurz vor der Frist, sondern sobald die Zahlung auftaucht. Kommt eine Rechnung verspätet, wartet er und versucht es erneut.
Vor Ablauf der 60 Tage steht die Periode vollständig da: jeder Beleg dem Zahlungseingang zugeordnet, offene Positionen sichtbar statt versteckt. Du oder dein Treuhänder erstellt die Abrechnung im ESTV ePortal auf einer sauberen Grundlage.
So sieht's aus
Was belege.ai nicht macht
Nicht im Leistungsumfang
Im Leistungsumfang
FAQ
Innert 60 Tagen nach Ablauf der Abrechnungsperiode, unaufgefordert und in der vorgeschriebenen Form (Art. 71 MWSTG). In derselben Frist ist die Steuerforderung zu bezahlen (Art. 86 MWSTG). Eingereicht wird elektronisch über das ESTV ePortal.
Wer effektiv abrechnet, tut das in der Regel vierteljährlich; bei der Saldosteuersatzmethode halbjährlich (Art. 35 MWSTG). Seit 2025 kann auf Antrag auch jährlich abgerechnet werden — für Steuerpflichtige mit einem Umsatz bis rund CHF 5 Millionen, verbunden mit unterjährigen Ratenzahlungen.
Der Normalsatz beträgt 8,1 %, der reduzierte Satz 2,6 % und der Sondersatz für Beherbergungsleistungen 3,8 %. Welcher Satz auf eine konkrete Leistung anzuwenden ist, klärst du mit deinem Treuhänder oder anhand der Publikationen der ESTV.
Nein. belege.ai erstellt keine MWST-Abrechnung und reicht nichts bei der ESTV ein. Es sorgt dafür, dass bis zum Ablauf der 60 Tage zu jeder Zahlung der Beleg vorliegt und dem Zahlungseingang zugeordnet ist — die Abrechnung machst du oder dein Treuhänder auf dieser Grundlage.
Dann bleibt die Position sichtbar offen und der Agent sucht weiter, statt sie stillschweigend durchzuwinken. So weisst du vor dem Einreichen, wo eine Lücke ist, statt es bei einer späteren Kontrolle zu erfahren.
Im MWSTG gilt die Beweismittelfreiheit (Art. 81 Abs. 3 MWSTG): Der Nachweis darf nicht ausschliesslich vom Vorliegen eines bestimmten Beweismittels abhängig gemacht werden. Die Nachweispflicht für steuermindernde Tatsachen liegt aber beim Steuerpflichtigen, und der Lieferantenbeleg in einer ordentlich geführten Buchhaltung ist der einfachste Nachweis. Fehlt er, muss sich der Anspruch aus einem Gesamtbild anderer Unterlagen ergeben.
Zehn Jahre. Art. 70 MWSTG verweist für die Aufbewahrung auf Art. 958f OR, der Geschäftsbücher, Buchungsbelege und den Geschäftsbericht zehn Jahre ab Ende des Geschäftsjahres aufzubewahren verlangt.
belege.ai hält Originalbetrag und Währung zusammen mit dem in der Buchhaltung erfassten Wert fest, sodass die Umrechnung nachvollziehbar bleibt. Welcher Kurs für die MWST anzuwenden ist, richtet sich nach den Vorgaben der ESTV; das klärst du mit deinem Treuhänder.
belege.ai sammelt laufend, statt kurz vor der Frist. Konten und Postfach einmal verbinden — kostenlos starten, ohne Kreditkarte.
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