Schweiz · MWST-Abrechnung

60 Tage nach Quartalsende.
Sind die Belege da?

Die MWST-Abrechnung ist innert 60 Tagen nach Ablauf der Abrechnungsperiode unaufgefordert einzureichen und zu bezahlen (Art. 71 und Art. 86 MWSTG). Die Abrechnung selbst machst du oder dein Treuhänder — belege.ai sorgt dafür, dass bis dahin zu jeder Zahlung der Beleg vorliegt.

Die MWST-Abrechnung wird bei der effektiven Methode in der Regel quartalsweise erstellt, bei der Saldosteuersatzmethode halbjährlich (Art. 35 MWSTG); seit 2025 ist auf Antrag auch eine jährliche Abrechnung möglich. Eingereicht wird elektronisch über das ESTV ePortal — innert 60 Tagen nach Periodenende. Genau in diesem Fenster fällt auf, welche Belege fehlen.

Welche Periode gilt für dich

Quartal, Halbjahr
oder Jahr

Effektive Methode — quartalsweise

Wer effektiv abrechnet, reicht in der Regel vierteljährlich ein. Umsatzsteuer und Vorsteuer werden je Periode einzeln erfasst, jede Vorsteuerposition braucht ihren Beleg. Vier Fristen im Jahr heissen vier Momente, in denen Lücken sichtbar werden.

Saldosteuersatz — halbjährlich

Bei der Saldosteuersatzmethode wird halbjährlich abgerechnet. Die Vorsteuer ist im Saldosteuersatz pauschal berücksichtigt, dennoch bleiben Buchführungs- und Aufbewahrungspflicht bestehen — der Beleg wird für Abschluss und Prüfung gebraucht, nicht nur für die Vorsteuer.

Jährlich — seit 2025 möglich

Auf Antrag können Steuerpflichtige mit einem Umsatz bis rund CHF 5 Millionen seit 2025 jährlich abrechnen und leisten dafür unterjährig Raten. Der Bequemlichkeit steht ein längerer Rückblick gegenüber: Am Jahresende liegen zwölf Monate offener Belege statt drei.

In allen drei Fällen gilt dieselbe Frist: Einreichung innert 60 Tagen nach Ablauf der Abrechnungsperiode (Art. 71 MWSTG), Zahlung in derselben Frist (Art. 86 MWSTG). Welche Methode und welche Periode für dich gilt, klärst du mit deinem Treuhänder oder direkt mit der ESTV.

Was bis zur Frist beisammen sein muss

Nicht die Abrechnung ist das Problem —
die fehlenden Belege sind es

Belegseite

Zu jeder Zahlung der Beleg

  • Lieferantenbelege zu allen Aufwandpositionen der Periode
  • Zuordnung Beleg zu Zahlungseingang, bei QR-Rechnungen samt Referenz
  • MWST-Satz je Position erkennbar: 8,1 %, 2,6 % oder 3,8 % für Beherbergung
  • Bezugsteuer-Fälle und Auslandsleistungen als solche erkennbar
  • Fremdwährungspositionen mit Originalbetrag und umgerechnetem Wert
  • Beweislage

    Beweismittelfreiheit — trotzdem sammeln

    Im MWSTG gilt der Grundsatz der Beweismittelfreiheit: Der Nachweiserfolg darf nicht ausschliesslich vom Vorliegen eines bestimmten Beweismittels abhängig gemacht werden (Art. 81 Abs. 3 MWSTG). Die Nachweispflicht für steuermindernde Tatsachen bleibt aber beim Steuerpflichtigen — und die ordentlich geführte Buchhaltung samt Lieferantenbeleg ist der kürzeste Weg dahin. Fehlt der Beleg, ersetzt ihn im besten Fall ein Gesamtbild aus Vertrag, Zahlungsbestätigung und Korrespondenz. Das ist Aufwand, den niemand freiwillig sucht.

    Allgemeine Hinweise nach bestem Wissen, keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Beurteilung im Einzelfall gehört zu deinem Treuhänder.

    So funktioniert's

    Laufend sammeln,
    nicht am 59. Tag

    1

    Konten und Postfach verbinden

    Das Geschäftskonto kommt per Open Banking oder als CSV aus dem E-Banking herein — PostFinance, UBS, Raiffeisen und andere. Dazu Firmenkarte und Postfach; für login-geschützte Anbieter hinterlegst du den Zugang einmal sicher.

    2

    Laufend jeden Beleg holen

    Zu jeder Zahlung sucht der Agent den passenden Beleg im Postfach oder im Anbieterportal — nicht erst kurz vor der Frist, sondern sobald die Zahlung auftaucht. Kommt eine Rechnung verspätet, wartet er und versucht es erneut.

    3

    Periode geschlossen übergeben

    Vor Ablauf der 60 Tage steht die Periode vollständig da: jeder Beleg dem Zahlungseingang zugeordnet, offene Positionen sichtbar statt versteckt. Du oder dein Treuhänder erstellt die Abrechnung im ESTV ePortal auf einer sauberen Grundlage.

    So sieht's aus

    Er zählt mit.
    Du reichst nur ein.

    belege.ai
    online
    Q1 2026 ist in 12 Tagen fällig. 142 von 147 Positionen sind belegt. 12:31
    Offen: 5 Positionen, davon 3 Lieferantenrechnungen im Portal — die hole ich gerade. Für 2 Kassenbelege brauche ich ein Foto von dir. 12:31
    Restaurant Lupo07.04.2026 · 13:42Pasta Carbonara18,50Risotto Tartufo22,00Wein 0,5l28,00Tiramisu19,00Summe87,50 €Vielen Dank! 12:30
    Periode vollständig
    MWST_Q1-2026_Belege.zip
    PDF
    147 von 147 Positionen belegt — bereit für die Abrechnung im ESTV ePortal.
    12:31
    Nachricht

    Was belege.ai nicht macht

    Die Abrechnung bleibt bei dir.
    Die Belegjagd nicht.

    Nicht im Leistungsumfang

    Die Abrechnung selbst

  • belege.ai erstellt keine MWST-Abrechnung
  • Es reicht nichts beim ESTV ePortal ein
  • Es wählt weder Abrechnungsmethode noch Periode für dich
  • Es ersetzt weder Treuhänder noch Buchhaltungssoftware
  • Im Leistungsumfang

    Die Belegbasis darunter

  • Zu jeder Zahlung den Beleg beschaffen — Postfach, Portal, Foto
  • Beleg und Zahlungseingang zusammenführen, bei QR-Rechnungen über die Referenz
  • Offene Positionen bis zur Frist sichtbar halten
  • Zehn Jahre revisionssicher ablegen (Art. 70 MWSTG, Art. 958f OR)
  • Geordnete Übergabe an bexio, Abacus, Banana oder Klara
  • FAQ

    Häufige Fragen

    Bis wann muss die MWST-Abrechnung eingereicht sein?

    Innert 60 Tagen nach Ablauf der Abrechnungsperiode, unaufgefordert und in der vorgeschriebenen Form (Art. 71 MWSTG). In derselben Frist ist die Steuerforderung zu bezahlen (Art. 86 MWSTG). Eingereicht wird elektronisch über das ESTV ePortal.

    Wie oft muss ich abrechnen?

    Wer effektiv abrechnet, tut das in der Regel vierteljährlich; bei der Saldosteuersatzmethode halbjährlich (Art. 35 MWSTG). Seit 2025 kann auf Antrag auch jährlich abgerechnet werden — für Steuerpflichtige mit einem Umsatz bis rund CHF 5 Millionen, verbunden mit unterjährigen Ratenzahlungen.

    Welche MWST-Sätze gelten aktuell?

    Der Normalsatz beträgt 8,1 %, der reduzierte Satz 2,6 % und der Sondersatz für Beherbergungsleistungen 3,8 %. Welcher Satz auf eine konkrete Leistung anzuwenden ist, klärst du mit deinem Treuhänder oder anhand der Publikationen der ESTV.

    Erstellt belege.ai meine MWST-Abrechnung?

    Nein. belege.ai erstellt keine MWST-Abrechnung und reicht nichts bei der ESTV ein. Es sorgt dafür, dass bis zum Ablauf der 60 Tage zu jeder Zahlung der Beleg vorliegt und dem Zahlungseingang zugeordnet ist — die Abrechnung machst du oder dein Treuhänder auf dieser Grundlage.

    Was, wenn ein Beleg zur Frist noch fehlt?

    Dann bleibt die Position sichtbar offen und der Agent sucht weiter, statt sie stillschweigend durchzuwinken. So weisst du vor dem Einreichen, wo eine Lücke ist, statt es bei einer späteren Kontrolle zu erfahren.

    Brauche ich für jede Vorsteuerposition einen Beleg?

    Im MWSTG gilt die Beweismittelfreiheit (Art. 81 Abs. 3 MWSTG): Der Nachweis darf nicht ausschliesslich vom Vorliegen eines bestimmten Beweismittels abhängig gemacht werden. Die Nachweispflicht für steuermindernde Tatsachen liegt aber beim Steuerpflichtigen, und der Lieferantenbeleg in einer ordentlich geführten Buchhaltung ist der einfachste Nachweis. Fehlt er, muss sich der Anspruch aus einem Gesamtbild anderer Unterlagen ergeben.

    Wie lange muss ich die Belege danach aufbewahren?

    Zehn Jahre. Art. 70 MWSTG verweist für die Aufbewahrung auf Art. 958f OR, der Geschäftsbücher, Buchungsbelege und den Geschäftsbericht zehn Jahre ab Ende des Geschäftsjahres aufzubewahren verlangt.

    Wie werden Fremdwährungsbelege behandelt?

    belege.ai hält Originalbetrag und Währung zusammen mit dem in der Buchhaltung erfassten Wert fest, sodass die Umrechnung nachvollziehbar bleibt. Welcher Kurs für die MWST anzuwenden ist, richtet sich nach den Vorgaben der ESTV; das klärst du mit deinem Treuhänder.

    Bis zum 60. Tag ist alles beisammen

    belege.ai sammelt laufend, statt kurz vor der Frist. Konten und Postfach einmal verbinden — kostenlos starten, ohne Kreditkarte.

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