Gewerbesteuer · Verzeichnis

Gewerbesteuer-Hebesätze
Stadt für Stadt, mit Quelle

Der Hebesatz entscheidet, ob dieselbe Gewinnhöhe 4.662 € oder 11.267 € Gewerbesteuer kostet. Such deine Stadt, trag deinen Gewerbeertrag ein und vergleiche. Nur belegte Werte, jeder mit Stichtag und Quelle.

Der Hebesatz ist der einzige Teil der Gewerbesteuer, den die Gemeinde selbst bestimmt (§ 16 Abs. 1 GewStG). Der Rest ist bundeseinheitlich: Gewerbeertrag auf volle 100 € abrunden, für Einzelunternehmen und Personengesellschaften den Freibetrag von 24.500 € abziehen, mit der Steuermesszahl von 3,5 % multiplizieren — und das Ergebnis mit dem Hebesatz. Zwischen 240 % und 580 % liegt in dieser Liste mehr als das Doppelte.

Verzeichnis

Stadt suchen,
Belastung vergleichen

64 Städte und Gemeinden

Stand der Daten. Basis ist die bundesweite Hebesatzumfrage der IHK-Organisation mit Stichtag 30.06.2025, erhoben für alle 716 Gemeinden ab 20.000 Einwohnern. Acht Städte sind darüber hinaus einzeln für 2026 geprüft: Berlin, Hamburg, München, Frankfurt am Main, Stuttgart, Essen, Eschborn und Grünwald. Jede Zeile nennt in der letzten Spalte, für welches Jahr ihr Wert belegt ist, und verlinkt die Fundstelle.

Hebesätze beschließt jede Gemeinde selbst per Satzung, meist im Dezember für das Folgejahr. Für die 56 Zeilen mit Stand 2025 ist ein Beschluss zum 1.1.2026 nicht geprüft — sie können inzwischen abweichen. Bevor du eine Zahl für etwas Verbindliches verwendest: Hebesatzsatzung deiner Gemeinde aufrufen oder beim Steueramt nachfragen. Das ist die einzige verbindliche Quelle.

StadtBundeslandHebesatzVergleichsrechnungBelegt für · Quelle
BerlinBerlin410 %7.964 €2026 · Stadt
HamburgHamburg470 %9.130 €2026 · Stadt
MünchenBayern490 %9.518 €2026 · Stadt
KölnNordrhein-Westfalen475 %9.227 €2025 · DIHK-Umfrage
Frankfurt am MainHessen460 %8.936 €2026 · IHK Frankfurt
StuttgartBaden-Württemberg430 %8.353 €2026 · Ratsvorlage
DüsseldorfNordrhein-Westfalen440 %8.547 €2025 · DIHK-Umfrage
LeipzigSachsen460 %8.936 €2025 · DIHK-Umfrage
DortmundNordrhein-Westfalen485 %9.421 €2025 · DIHK-Umfrage
EssenNordrhein-Westfalen479 %9.305 €2026 · Ratsbeschluss
BremenBremen460 %8.936 €2025 · DIHK-Umfrage
DresdenSachsen450 %8.741 €2025 · DIHK-Umfrage
HannoverNiedersachsen480 %9.324 €2025 · DIHK-Umfrage
NürnbergBayern467 %9.071 €2025 · DIHK-Umfrage
DuisburgNordrhein-Westfalen505 %9.810 €2025 · DIHK-Umfrage
BochumNordrhein-Westfalen495 %9.615 €2025 · DIHK-Umfrage
WuppertalNordrhein-Westfalen490 %9.518 €2025 · DIHK-Umfrage
BielefeldNordrhein-Westfalen480 %9.324 €2025 · DIHK-Umfrage
BonnNordrhein-Westfalen537 %10.431 €2025 · DIHK-Umfrage
MünsterNordrhein-Westfalen460 %8.936 €2025 · DIHK-Umfrage
MannheimBaden-Württemberg430 %8.353 €2025 · DIHK-Umfrage
KarlsruheBaden-Württemberg450 %8.741 €2025 · DIHK-Umfrage
AugsburgBayern470 %9.130 €2025 · DIHK-Umfrage
WiesbadenHessen460 %8.936 €2025 · DIHK-Umfrage
MönchengladbachNordrhein-Westfalen490 %9.518 €2025 · DIHK-Umfrage
GelsenkirchenNordrhein-Westfalen480 %9.324 €2025 · DIHK-Umfrage
BraunschweigNiedersachsen450 %8.741 €2025 · DIHK-Umfrage
ChemnitzSachsen450 %8.741 €2025 · DIHK-Umfrage
KielSchleswig-Holstein450 %8.741 €2025 · DIHK-Umfrage
AachenNordrhein-Westfalen475 %9.227 €2025 · DIHK-Umfrage
Halle (Saale)Sachsen-Anhalt450 %8.741 €2025 · DIHK-Umfrage
MagdeburgSachsen-Anhalt450 %8.741 €2025 · DIHK-Umfrage
Freiburg im BreisgauBaden-Württemberg430 %8.353 €2025 · DIHK-Umfrage
KrefeldNordrhein-Westfalen475 %9.227 €2025 · DIHK-Umfrage
LübeckSchleswig-Holstein450 %8.741 €2025 · DIHK-Umfrage
MainzRheinland-Pfalz460 %8.936 €2025 · DIHK-Umfrage
ErfurtThüringen470 %9.130 €2025 · DIHK-Umfrage
OberhausenNordrhein-Westfalen580 %11.267 €2025 · DIHK-Umfrage
RostockMecklenburg-Vorpommern465 %9.033 €2025 · DIHK-Umfrage
KasselHessen440 %8.547 €2025 · DIHK-Umfrage
HagenNordrhein-Westfalen520 %10.101 €2025 · DIHK-Umfrage
PotsdamBrandenburg470 %9.130 €2025 · DIHK-Umfrage
SaarbrückenSaarland490 %9.518 €2025 · DIHK-Umfrage
Ludwigshafen am RheinRheinland-Pfalz425 %8.256 €2025 · DIHK-Umfrage
LeverkusenNordrhein-Westfalen250 %4.856 €2025 · DIHK-Umfrage
OsnabrückNiedersachsen440 %8.547 €2025 · DIHK-Umfrage
SolingenNordrhein-Westfalen475 %9.227 €2025 · DIHK-Umfrage
HeidelbergBaden-Württemberg400 %7.770 €2025 · DIHK-Umfrage
HerneNordrhein-Westfalen500 %9.713 €2025 · DIHK-Umfrage
NeussNordrhein-Westfalen455 %8.838 €2025 · DIHK-Umfrage
DarmstadtHessen459 %8.916 €2025 · DIHK-Umfrage
RegensburgBayern425 %8.256 €2025 · DIHK-Umfrage
IngolstadtBayern400 %7.770 €2025 · DIHK-Umfrage
WürzburgBayern420 %8.159 €2025 · DIHK-Umfrage
WolfsburgNiedersachsen360 %6.993 €2025 · DIHK-Umfrage
UlmBaden-Württemberg360 %6.993 €2025 · DIHK-Umfrage
GrünwaldBayern240 %4.662 €2026 · Stadt
Monheim am RheinNordrhein-Westfalen250 %4.856 €2025 · DIHK-Umfrage
ZossenBrandenburg270 %5.245 €2025 · DIHK-Umfrage
UnterhachingBayern295 %5.730 €2025 · DIHK-Umfrage
PanketalBrandenburg300 %5.828 €2025 · DIHK-Umfrage
EschbornHessen330 %6.410 €2026 · IHK Frankfurt
VerlNordrhein-Westfalen355 %6.896 €2025 · DIHK-Umfrage
Langenfeld (Rheinland)Nordrhein-Westfalen360 %6.993 €2025 · DIHK-Umfrage

Angaben ohne Gewähr. Die Spalte Vergleichsrechnung ist ein Städtevergleich, nicht deine Steuerschuld: Sie zeigt, was der oben eingetragene Gewerbeertrag bei einem Einzelunternehmen oder einer Personengesellschaft mit dem jeweils belegten Hebesatz kosten würde, gerundet auf volle Euro — Freibetrag 24.500 € (§ 11 Abs. 1 GewStG), Steuermesszahl 3,5 % (§ 11 Abs. 2 GewStG). Kapitalgesellschaften erhalten den Freibetrag nicht, und die Anrechnung auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG ist hier nicht berücksichtigt. Für die eigene Belastung gehört der Hebesatz aus der eigenen Satzung in den Gewerbesteuer-Rechner — dort ist er ein Eingabefeld und kann deshalb nicht veralten.

Ab 2027

Mindesthebesatz steigt
von 200 % auf 280 %

Der gesetzliche Mindesthebesatz liegt bisher bei 200 %. Ab dem Erhebungszeitraum 2027 steigt er auf 280 % (§ 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG in der Fassung des Neunten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsgesetz, vom Bundestag am 24. April 2026 beschlossen). Begründet wird das mit rein steuerlich motivierten Sitzverlagerungen in Niedrighebesatz-Gemeinden.

Praktisch heißt das: Die Belastung des Gewerbeertrags am Mindestsatz steigt von 7,0 % auf 9,8 % — 3,5 % Steuermesszahl mal 200 % beziehungsweise 280 %. Betroffen sind alle Gemeinden, die heute darunter liegen; zum Stichtag 31.12.2024 waren das bundesweit rund 43 Städte und Gemeinden.

In dieser Liste trifft es Grünwald (240 %), Leverkusen und Monheim am Rhein (je 250 %) sowie Zossen (270 %). Wer einen Standort allein wegen des Hebesatzes wählt, sollte mit mindestens 280 % rechnen statt mit dem heutigen Satz.

Datenherkunft

Jede Zahl mit Stichtag,
keine geratene Fortschreibung

  • Basis ist die bundesweite Hebesatzumfrage der IHK-Organisation, Stichtag 30.06.2025, erhoben für alle 716 Gemeinden ab 20.000 Einwohnern — eine Primärerhebung, kein abgeschriebenes Verzeichnis.
  • Stand 2026 steht nur dort, wo der Satz zusätzlich an einer Stadt-, Rats- oder IHK-Quelle für 2026 nachgewiesen ist: Berlin, Hamburg, München, Frankfurt am Main, Stuttgart, Essen, Grünwald und Eschborn. Für die übrigen 56 Zeilen ist ein Beschluss zum 1.1.2026 nicht geprüft.
  • Geprüfte Änderungen zum 1.1.2026: Stuttgart von 420 auf 430 Prozent (Beschluss zum Doppelhaushalt 2026/2027, erste Erhöhung seit rund 25 Jahren), Essen von 480 auf 479 Prozent (Ratsbeschluss vom 10.12.2025, Beginn eines Fünfjahresplans mit je einem Punkt Senkung). Unverändert bestätigt: Berlin 410, Hamburg 470, München 490, Frankfurt 460.
  • Bei Stuttgart ist die Satzung selbst nicht im Volltext geprüft — stuttgart.de beantwortet den Abruf mit einem Serverfehler. Der Wert ist über die Ratsvorlage zum Doppelhaushalt und die Berichterstattung gedeckt und deshalb als Ratsvorlage ausgewiesen, nicht als Satzung.
  • Der gewogene bundesweite Durchschnitt lag 2025 bei 438 Prozent und damit einen Punkt über 2024 — Städte über 500 Prozent sind die Ausnahme, nicht die Regel.
  • Nicht übernommen wurden Werte aus kommerziellen Hebesatz-Portalen. Sie führen 2026er-Zahlen, die im Stichprobenvergleich grob falsch sind: Dresden 425 statt 450, Dortmund 493 oder 540 statt 485, Bremen 475 statt 460. Dresden und Dortmund sind gegen die Stadtquellen gegengeprüft — dort gilt der hier genannte Wert.
  • Letzte Instanz ist immer die kommunale Hebesatzsatzung. Vor einer Standortentscheidung dort oder beim zuständigen Steueramt gegenprüfen.

Eine amtliche Vollerhebung für alle rund 10.700 Gemeinden führt das Statistische Bundesamt im Realsteuervergleich (Regionaldatenbank Deutschland, Statistik 71231, Tabelle 71231-03-01-5, Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0). Sie erscheint jährlich, aber mit rund einem Jahr Verzug — der Bericht für 2024 kam im August 2025 — und taugt deshalb als Vollabdeckung, nicht für tagesaktuelle Sätze.

So nutzt du die Liste

Hebesatz finden in drei Schritten

1

Stadt suchen

Stadtname oder Bundesland ins Suchfeld tippen. Die Tabelle filtert sofort, Umlaute darfst du auch weglassen.

2

Gewerbeertrag eintragen

Trag deinen Gewinn ein, dann zeigt die letzte Spalte die Gewerbesteuer bei genau diesem Ertrag — für jede Stadt vergleichbar.

3

Mit Anrechnung durchrechnen

Für die Belastung nach Anrechnung auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG den Hebesatz in den Gewerbesteuer-Rechner übernehmen.

FAQ

Häufige Fragen

Was ist der Gewerbesteuer-Hebesatz?

Der Prozentsatz, mit dem die Gemeinde den Steuermessbetrag multipliziert (§ 16 Abs. 1 GewStG). Er ist der einzige Teil der Gewerbesteuer, den die Gemeinde selbst festlegt — Freibetrag und Steuermesszahl sind bundeseinheitlich. Die Gemeinde beschließt ihn durch Satzung, in der Regel für ein Kalenderjahr.

Wie berechne ich die Gewerbesteuer aus dem Hebesatz?

Gewerbeertrag auf volle 100 € abrunden, bei natürlichen Personen und Personengesellschaften 24.500 € Freibetrag abziehen (§ 11 Abs. 1 GewStG), mit 3,5 % multiplizieren (§ 11 Abs. 2 GewStG) und das Ergebnis mit dem Hebesatz. Bei 80.000 € Gewerbeertrag und 400 % Hebesatz sind das 55.500 × 3,5 % × 4 = 7.770 €.

Welche Stadt hat den höchsten Hebesatz?

In dieser Übersicht Oberhausen mit 580 %, gefolgt von Bonn mit 537 % und Hagen mit 520 %. Bundesweit gibt es einzelne kleinere Gemeinden mit noch höheren Sätzen. Der gewogene Durchschnitt lag 2025 bei rund 438 %.

Welche Gemeinden haben besonders niedrige Hebesätze?

In dieser Liste Grünwald mit 240 % sowie Leverkusen und Monheim am Rhein mit je 250 %. Ab dem Erhebungszeitraum 2027 gilt allerdings ein gesetzlicher Mindesthebesatz von 280 %, sodass diese Gemeinden anheben müssen.

Steigt der Mindesthebesatz wirklich auf 280 Prozent?

Ja. § 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG wurde durch das Neunte Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsgesetz geändert; der Bundestag hat die Anhebung von 200 % auf 280 % am 24. April 2026 beschlossen, wirksam ab dem Erhebungszeitraum 2027. Betroffen waren zum Stichtag 31.12.2024 rund 43 Gemeinden.

Lohnt sich ein Umzug in eine Gemeinde mit niedrigem Hebesatz?

Rechnerisch spart ein um 100 Punkte niedrigerer Hebesatz bei 80.000 € Gewerbeertrag rund 1.940 € im Jahr. Bei Einzelunternehmern und Mitunternehmern relativiert das die Anrechnung nach § 35 EStG stark, weil bis etwa 400 % Hebesatz kaum Belastung übrig bleibt. Für Kapitalgesellschaften wirkt der Hebesatz dagegen voll. Und ein Sitz allein auf dem Briefkopf genügt nicht — maßgeblich ist die tatsächliche Betriebsstätte.

Warum steht bei manchen Städten 2025 und bei anderen 2026?

Weil nur belegte Werte in die Tabelle kommen. Für die 2026er-Zeilen liegt eine Stadt-, Rats- oder IHK-Quelle für 2026 vor. Bei den übrigen ist der Satz aus der IHK-Erhebung mit Stichtag 30.06.2025 belegt, ein etwaiger Beschluss zum 1.1.2026 aber nicht geprüft — dann steht ehrlich 2025 da statt einer geratenen Zahl.

Wo finde ich den amtlichen Hebesatz meiner Gemeinde?

In der Hebesatzsatzung der Gemeinde, meist im Ortsrecht auf der Website unter Steuern und Abgaben veröffentlicht, oder auf Nachfrage beim Steueramt. Das Statistische Bundesamt erhebt im Realsteuervergleich zusätzlich alle Gemeinden, veröffentlicht aber mit rund einem Jahr Verzug.

Gilt der Hebesatz auch für die Grundsteuer?

Nein, das sind getrennte Hebesätze. Die Gemeinde beschließt je einen Hebesatz für die Grundsteuer A, die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer. Diese Übersicht enthält ausschließlich Gewerbesteuer-Hebesätze.

Muss ich Gewerbesteuer zahlen, wenn ich Freiberufler bin?

Nein. Freiberufliche Einkünfte im Sinne des § 18 EStG unterliegen nicht der Gewerbesteuer; der Hebesatz ist für dich irrelevant. Bei gemischten Tätigkeiten kann allerdings die gesamte Tätigkeit gewerblich werden, deshalb lohnt die Abgrenzung mit der Steuerberatung.

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