Trage Gewinn und Hebesatz deiner Gemeinde ein und sieh sofort, wie viel Gewerbesteuer anfällt – und wie viel davon nach § 35 EStG auf deine Einkommensteuer angerechnet wird. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Die Gewerbesteuer berechnet sich aus dem Gewerbeertrag: abgerundet auf volle 100 €, gekürzt um den Freibetrag von 24.500 € für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, multipliziert mit der Steuermesszahl von 3,5 % und dem Hebesatz der Gemeinde. Bei Einzelunternehmern und Mitunternehmern wird das Vierfache des Steuermessbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG) – bis zu einem Hebesatz von rund 400 % bleibt damit rechnerisch kaum Belastung übrig.
Rechner
Ergebnis ohne Gewähr. Der Freibetrag von 24.500 € gilt nur für natürliche Personen und Personengesellschaften (§ 11 Abs. 1 GewStG), Kapitalgesellschaften erhalten ihn nicht. Die Anrechnung nach § 35 EStG ist zusätzlich auf den Ermäßigungshöchstbetrag begrenzt – also auf den Anteil deiner tariflichen Einkommensteuer, der auf die gewerblichen Einkünfte entfällt. Dieser Rechner zeigt die Obergrenze aus dem Vierfachen des Messbetrags und der tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuer.
§ 35 EStG
Die Gewerbesteuer ist seit 2008 keine Betriebsausgabe mehr (§ 4 Abs. 5b EStG). Als Ausgleich rechnet der Gesetzgeber sie bei Einzelunternehmern und Mitunternehmern pauschal auf die Einkommensteuer an. Was du dazu wissen musst:
So rechnest du
Ausgangspunkt ist der steuerliche Gewinn, korrigiert um Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8 und 9 GewStG. Für eine erste Einschätzung genügt der Gewinn.
Den Hebesatz legt deine Gemeinde fest – er steht im Gewerbesteuerbescheid oder auf der Website der Kommune. Voreingestellt sind 400 %.
Du siehst Messbetrag, Gewerbesteuer und die Anrechnung nach § 35 EStG – und was unter dem Strich wirklich bleibt.
FAQ
Der Gewerbeertrag wird auf volle 100 € abgerundet und um den Freibetrag von 24.500 € gekürzt. Der Rest wird mit der Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert – das ergibt den Steuermessbetrag. Diesen multipliziert die Gemeinde mit ihrem Hebesatz. Beispiel: 80.000 € Gewinn, Hebesatz 400 % ergeben 7.770 € Gewerbesteuer.
Für natürliche Personen und Personengesellschaften beträgt der Freibetrag 24.500 € (§ 11 Abs. 1 Nr. 1 GewStG). Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG erhalten keinen Freibetrag – bei ihnen wird der gesamte Gewerbeertrag besteuert.
Das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags (§ 35 EStG), begrenzt auf die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer und auf den Anteil der Einkommensteuer, der auf die gewerblichen Einkünfte entfällt. Bis zu einem Hebesatz von etwa 400 % wird die Gewerbesteuer damit rechnerisch neutralisiert.
Der Hebesatz steht im Gewerbesteuerbescheid und wird von jeder Gemeinde veröffentlicht. Er schwankt stark: ländliche Gemeinden liegen oft nahe am Mindesthebesatz, große Städte deutlich darüber. Der Mindesthebesatz beträgt 200 % und steigt ab 2027 auf 280 %.
Nein. Seit der Unternehmensteuerreform 2008 ist die Gewerbesteuer nach § 4 Abs. 5b EStG nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar. Der Ausgleich erfolgt bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften über die Anrechnung nach § 35 EStG.
Jede Betriebsausgabe ohne Beleg wird vom Finanzamt gestrichen – der Gewinn steigt, und damit auch der Gewerbeertrag. Fehlende Belege kosten also doppelt: Einkommen- oder Körperschaftsteuer plus Gewerbesteuer. belege.ai sammelt die Belege automatisch ein.
Jede Betriebsausgabe ohne Beleg erhöht deinen Gewerbeertrag. belege.ai sammelt die Belege automatisch ein und ordnet sie deinen Zahlungen zu. Kostenlos starten.
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