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Firmenwagen-Rechner
1-%-Regelung oder Fahrtenbuch?

Rechne aus, wie hoch dein geldwerter Vorteil nach der pauschalen 1-%-Regelung und nach der Fahrtenbuchmethode ausfällt – inklusive der reduzierten Sätze für Elektro- und Hybridfahrzeuge. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Wer einen Firmenwagen auch privat nutzt, versteuert dafür einen geldwerten Vorteil. Zur Wahl stehen zwei Methoden: die pauschale 1-%-Regelung und der Einzelnachweis über ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG, § 8 Abs. 2 EStG). Für Elektro- und extern aufladbare Hybridfahrzeuge wird der Bruttolistenpreis dabei nur zu einem Viertel oder zur Hälfte angesetzt.

Rechner

Beide Methoden,
nebeneinander gerechnet

Angesetzter Listenpreis55.000 €

1 % – der volle Bruttolistenpreis

Pauschal · 1-%-Regelung

Privatnutzung pro Monat550,00 €
Arbeitsweg pro Monat330,00 €
Summe pro Monat880,00 €
Pro Jahr10.560,00 €

Einzelnachweis · Fahrtenbuch

Abschreibung pro Jahr6.875 €
Gesamtkosten pro Jahr11.375 €
Kosten je Kilometer0,569 €
Zu versteuernde Kilometer14.800 km
Pro Jahr8.417,50 €

Das Fahrtenbuch ist günstiger

Du versteuerst rund 2.143 € pro Jahr weniger als mit der 1-%-Regelung.

Rechenbeispiel ohne Gewähr, kein Ersatz für steuerliche Beratung. Angesetzt sind: Listenpreis erst reduziert, dann auf volle 100 € abgerundet; Arbeitsweg pauschal mit 0,03 % je Entfernungskilometer und Monat; beim Fahrtenbuch 220 Arbeitstage im Jahr, Abschreibung 12,5 % pro Jahr (achtjährige Nutzungsdauer nach R 8.1 Abs. 9 Nr. 2 LStR) auf den Bruttolistenpreis als Näherung für die tatsächlichen Anschaffungskosten. Bei Leasing tritt die Leasingrate an die Stelle der Abschreibung. Der pauschale Nutzungswert ist zusätzlich auf die tatsächlichen Gesamtkosten gedeckelt (Kostendeckelung); das berücksichtigt dieser Rechner nicht.

Sätze

Welcher Prozentsatz gilt,
1, 0,5 oder 0,25 Prozent

FahrzeugMonatlicher AnsatzVoraussetzung
Verbrenner, Voll- und Mildhybrid ohne externe Lademöglichkeit1 %Kein reduzierter Ansatz
Elektro oder Brennstoffzelle, angeschafft ab 1.7.20250,25 %Keine CO₂-Emission je Kilometer und Bruttolistenpreis bis 100.000 €
Elektro oder Brennstoffzelle, angeschafft 1.1.2024 bis 30.6.20250,25 %Keine CO₂-Emission je Kilometer und Bruttolistenpreis bis 70.000 €
Elektro oder Brennstoffzelle, angeschafft 2019 bis 20230,25 %Keine CO₂-Emission je Kilometer und Bruttolistenpreis bis 60.000 €
Elektro oder Brennstoffzelle über der jeweiligen Preisgrenze0,5 %Halber Listenpreis statt Viertel
Plug-in-Hybrid, angeschafft ab 1.1.20250,5 %Höchstens 50 g CO₂ je Kilometer oder mindestens 80 km elektrische Reichweite
Plug-in-Hybrid, angeschafft 1.1.2022 bis 31.12.20240,5 %Höchstens 50 g CO₂ je Kilometer oder mindestens 60 km elektrische Reichweite
Plug-in-Hybrid ohne diese Voraussetzungen1 %Wie ein Verbrenner

Grundlage: § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG in der ab 1. Juli 2025 geltenden Fassung (Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze von 70.000 € auf 100.000 € durch das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm). Maßgeblich ist jeweils der Zeitpunkt der Anschaffung beziehungsweise der erstmaligen Überlassung. Die reduzierten Ansätze gelten für Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 2031 angeschafft werden.

Methoden

Pauschal oder
jede Fahrt einzeln

1-%-Regelung

Pauschal und ohne Aufzeichnungen: Pro Monat wird 1 % des angesetzten Listenpreises für die Privatnutzung versteuert, dazu 0,03 % je Entfernungskilometer für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte. Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen sinkt die Bemessungsgrundlage auf ein Viertel oder die Hälfte – beide Bestandteile werden dadurch kleiner.

Lohnt sich, wenn du viel privat fährst, das Fahrzeug schon abgeschrieben oder gebraucht gekauft ist – oder wenn du dir die tägliche Dokumentation sparen willst.

Fahrtenbuch

Einzelnachweis: Die tatsächlichen Gesamtkosten des Fahrzeugs werden über die Jahresfahrleistung auf einen Kilometersatz umgelegt; versteuert wird nur der private Anteil samt Arbeitsweg. Auch hier zählen bei Elektro- und Hybridfahrzeugen Abschreibung beziehungsweise Leasingrate nur zu einem Viertel oder zur Hälfte (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG).

Lohnt sich bei hohem Listenpreis und geringem Privatanteil. Voraussetzung ist ein ordnungsgemäßes, zeitnah und geschlossen geführtes Fahrtenbuch – lose Excel-Blätter erkennt das Finanzamt nicht an. Unsere Fahrtenbuch-Vorlage zeigt die Pflichtangaben.

So rechnest du

Firmenwagen in drei Schritten

1

Fahrzeug eintragen

Bruttolistenpreis inklusive Sonderausstattung und Umsatzsteuer sowie die Antriebsart. Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen entscheidet der Anschaffungszeitpunkt über die geltende Preisgrenze.

2

Nutzung schätzen

Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte, Jahresfahrleistung und der Anteil reiner Privatfahrten. Die laufenden Kosten brauchst du nur für die Fahrtenbuchseite.

3

Methoden vergleichen

Du siehst den geldwerten Vorteil nach beiden Methoden nebeneinander und welche im Jahr günstiger ausfällt.

FAQ

Häufige Fragen

Wie hoch ist der geldwerte Vorteil bei der 1-%-Regelung?

Pro Monat 1 % des angesetzten Listenpreises für die Privatnutzung, zuzüglich 0,03 % je Entfernungskilometer zur ersten Tätigkeitsstätte. Der Listenpreis wird bei Elektro- und Hybridfahrzeugen zuerst geviertelt oder halbiert und erst danach auf volle 100 Euro abgerundet.

Welcher Satz gilt für ein Elektroauto?

Für reine Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge wird der Listenpreis nur zu einem Viertel angesetzt, wenn der Bruttolistenpreis die geltende Grenze nicht übersteigt: 100.000 Euro bei Anschaffung ab dem 1. Juli 2025, davor 70.000 Euro (ab 2024) beziehungsweise 60.000 Euro (2019 bis 2023). Liegt der Listenpreis darüber, gilt die Hälfte, also effektiv 0,5 %.

Was gilt für Plug-in-Hybride?

Extern aufladbare Hybridfahrzeuge kommen auf die Hälfte des Listenpreises, wenn sie höchstens 50 g CO₂ je Kilometer ausstoßen oder eine elektrische Mindestreichweite erreichen. Diese Reichweitenhürde wurde angehoben: 60 km bei Anschaffung von 2022 bis 2024, 80 km bei Anschaffung ab 2025. Erfüllt der Hybrid weder das eine noch das andere, wird er wie ein Verbrenner mit 1 % versteuert.

Gilt die Ermäßigung auch beim Fahrtenbuch?

Ja. Führst du ein Fahrtenbuch, gehen Abschreibung und Leasingraten für Elektro- und begünstigte Hybridfahrzeuge nur zu einem Viertel beziehungsweise zur Hälfte in die Gesamtkosten ein (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG). Laufende Kosten wie Versicherung, Wartung oder Ladestrom zählen dagegen in voller Höhe.

Wann lohnt sich das Fahrtenbuch?

Vor allem bei hohem Listenpreis, geringem Privatanteil und kurzem Arbeitsweg. Die Pauschale ist unabhängig davon, wie viel du tatsächlich privat fährst – wer den Wagen fast nur betrieblich nutzt, zahlt mit der 1-%-Regelung drauf. Der Rechner oben zeigt dir die Differenz für deine Zahlen.

Kann ich die Methode jederzeit wechseln?

Innerhalb eines Kalenderjahres ist die Methode für dasselbe Fahrzeug grundsätzlich beizubehalten; ein Wechsel ist zum Jahreswechsel oder beim Fahrzeugwechsel möglich. In der Einkommensteuererklärung bist du zudem nicht an die im Lohnsteuerabzug gewählte Methode gebunden, wenn du ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vorlegst.

Wie hilft belege.ai beim Firmenwagen?

Für die Fahrtenbuchmethode brauchst du die tatsächlichen Gesamtkosten – also lückenlos alle Belege für Leasingrate, Tanken, Laden, Versicherung, Steuer, Werkstatt und Reifen. belege.ai sammelt genau diese Belege automatisch zu den passenden Bankbuchungen ein, sodass die Kostenaufstellung am Jahresende vollständig ist.

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