Rechne aus, wie hoch dein geldwerter Vorteil nach der pauschalen 1-%-Regelung und nach der Fahrtenbuchmethode ausfällt – inklusive der reduzierten Sätze für Elektro- und Hybridfahrzeuge. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Wer einen Firmenwagen auch privat nutzt, versteuert dafür einen geldwerten Vorteil. Zur Wahl stehen zwei Methoden: die pauschale 1-%-Regelung und der Einzelnachweis über ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG, § 8 Abs. 2 EStG). Für Elektro- und extern aufladbare Hybridfahrzeuge wird der Bruttolistenpreis dabei nur zu einem Viertel oder zur Hälfte angesetzt.
Rechner
1 % – der volle Bruttolistenpreis
Pauschal · 1-%-Regelung
Einzelnachweis · Fahrtenbuch
Das Fahrtenbuch ist günstiger
Du versteuerst rund 2.143 € pro Jahr weniger als mit der 1-%-Regelung.
Rechenbeispiel ohne Gewähr, kein Ersatz für steuerliche Beratung. Angesetzt sind: Listenpreis erst reduziert, dann auf volle 100 € abgerundet; Arbeitsweg pauschal mit 0,03 % je Entfernungskilometer und Monat; beim Fahrtenbuch 220 Arbeitstage im Jahr, Abschreibung 12,5 % pro Jahr (achtjährige Nutzungsdauer nach R 8.1 Abs. 9 Nr. 2 LStR) auf den Bruttolistenpreis als Näherung für die tatsächlichen Anschaffungskosten. Bei Leasing tritt die Leasingrate an die Stelle der Abschreibung. Der pauschale Nutzungswert ist zusätzlich auf die tatsächlichen Gesamtkosten gedeckelt (Kostendeckelung); das berücksichtigt dieser Rechner nicht.
Sätze
| Fahrzeug | Monatlicher Ansatz | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Verbrenner, Voll- und Mildhybrid ohne externe Lademöglichkeit | 1 % | Kein reduzierter Ansatz |
| Elektro oder Brennstoffzelle, angeschafft ab 1.7.2025 | 0,25 % | Keine CO₂-Emission je Kilometer und Bruttolistenpreis bis 100.000 € |
| Elektro oder Brennstoffzelle, angeschafft 1.1.2024 bis 30.6.2025 | 0,25 % | Keine CO₂-Emission je Kilometer und Bruttolistenpreis bis 70.000 € |
| Elektro oder Brennstoffzelle, angeschafft 2019 bis 2023 | 0,25 % | Keine CO₂-Emission je Kilometer und Bruttolistenpreis bis 60.000 € |
| Elektro oder Brennstoffzelle über der jeweiligen Preisgrenze | 0,5 % | Halber Listenpreis statt Viertel |
| Plug-in-Hybrid, angeschafft ab 1.1.2025 | 0,5 % | Höchstens 50 g CO₂ je Kilometer oder mindestens 80 km elektrische Reichweite |
| Plug-in-Hybrid, angeschafft 1.1.2022 bis 31.12.2024 | 0,5 % | Höchstens 50 g CO₂ je Kilometer oder mindestens 60 km elektrische Reichweite |
| Plug-in-Hybrid ohne diese Voraussetzungen | 1 % | Wie ein Verbrenner |
Grundlage: § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG in der ab 1. Juli 2025 geltenden Fassung (Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze von 70.000 € auf 100.000 € durch das Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm). Maßgeblich ist jeweils der Zeitpunkt der Anschaffung beziehungsweise der erstmaligen Überlassung. Die reduzierten Ansätze gelten für Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 2031 angeschafft werden.
Methoden
Pauschal und ohne Aufzeichnungen: Pro Monat wird 1 % des angesetzten Listenpreises für die Privatnutzung versteuert, dazu 0,03 % je Entfernungskilometer für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte. Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen sinkt die Bemessungsgrundlage auf ein Viertel oder die Hälfte – beide Bestandteile werden dadurch kleiner.
Lohnt sich, wenn du viel privat fährst, das Fahrzeug schon abgeschrieben oder gebraucht gekauft ist – oder wenn du dir die tägliche Dokumentation sparen willst.
Einzelnachweis: Die tatsächlichen Gesamtkosten des Fahrzeugs werden über die Jahresfahrleistung auf einen Kilometersatz umgelegt; versteuert wird nur der private Anteil samt Arbeitsweg. Auch hier zählen bei Elektro- und Hybridfahrzeugen Abschreibung beziehungsweise Leasingrate nur zu einem Viertel oder zur Hälfte (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG).
Lohnt sich bei hohem Listenpreis und geringem Privatanteil. Voraussetzung ist ein ordnungsgemäßes, zeitnah und geschlossen geführtes Fahrtenbuch – lose Excel-Blätter erkennt das Finanzamt nicht an. Unsere Fahrtenbuch-Vorlage zeigt die Pflichtangaben.
So rechnest du
Bruttolistenpreis inklusive Sonderausstattung und Umsatzsteuer sowie die Antriebsart. Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen entscheidet der Anschaffungszeitpunkt über die geltende Preisgrenze.
Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte, Jahresfahrleistung und der Anteil reiner Privatfahrten. Die laufenden Kosten brauchst du nur für die Fahrtenbuchseite.
Du siehst den geldwerten Vorteil nach beiden Methoden nebeneinander und welche im Jahr günstiger ausfällt.
FAQ
Pro Monat 1 % des angesetzten Listenpreises für die Privatnutzung, zuzüglich 0,03 % je Entfernungskilometer zur ersten Tätigkeitsstätte. Der Listenpreis wird bei Elektro- und Hybridfahrzeugen zuerst geviertelt oder halbiert und erst danach auf volle 100 Euro abgerundet.
Für reine Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge wird der Listenpreis nur zu einem Viertel angesetzt, wenn der Bruttolistenpreis die geltende Grenze nicht übersteigt: 100.000 Euro bei Anschaffung ab dem 1. Juli 2025, davor 70.000 Euro (ab 2024) beziehungsweise 60.000 Euro (2019 bis 2023). Liegt der Listenpreis darüber, gilt die Hälfte, also effektiv 0,5 %.
Extern aufladbare Hybridfahrzeuge kommen auf die Hälfte des Listenpreises, wenn sie höchstens 50 g CO₂ je Kilometer ausstoßen oder eine elektrische Mindestreichweite erreichen. Diese Reichweitenhürde wurde angehoben: 60 km bei Anschaffung von 2022 bis 2024, 80 km bei Anschaffung ab 2025. Erfüllt der Hybrid weder das eine noch das andere, wird er wie ein Verbrenner mit 1 % versteuert.
Ja. Führst du ein Fahrtenbuch, gehen Abschreibung und Leasingraten für Elektro- und begünstigte Hybridfahrzeuge nur zu einem Viertel beziehungsweise zur Hälfte in die Gesamtkosten ein (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG). Laufende Kosten wie Versicherung, Wartung oder Ladestrom zählen dagegen in voller Höhe.
Vor allem bei hohem Listenpreis, geringem Privatanteil und kurzem Arbeitsweg. Die Pauschale ist unabhängig davon, wie viel du tatsächlich privat fährst – wer den Wagen fast nur betrieblich nutzt, zahlt mit der 1-%-Regelung drauf. Der Rechner oben zeigt dir die Differenz für deine Zahlen.
Innerhalb eines Kalenderjahres ist die Methode für dasselbe Fahrzeug grundsätzlich beizubehalten; ein Wechsel ist zum Jahreswechsel oder beim Fahrzeugwechsel möglich. In der Einkommensteuererklärung bist du zudem nicht an die im Lohnsteuerabzug gewählte Methode gebunden, wenn du ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch vorlegst.
Für die Fahrtenbuchmethode brauchst du die tatsächlichen Gesamtkosten – also lückenlos alle Belege für Leasingrate, Tanken, Laden, Versicherung, Steuer, Werkstatt und Reifen. belege.ai sammelt genau diese Belege automatisch zu den passenden Bankbuchungen ein, sodass die Kostenaufstellung am Jahresende vollständig ist.
Tanken, Laden, Werkstatt, Leasingrate, Versicherung: belege.ai holt zu jeder Abbuchung den Beleg und ordnet ihn der Buchung zu. Kostenlos starten.
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