Als Kanzlei kannst du Mandanten selbst um die Freigabe ihrer Buchhaltung bitten. Die Entscheidung bleibt beim Mandanten: Ohne seine ausdrückliche Bestätigung erhältst du keinen Zugriff.
Zwei Wege zum Kanzlei-Zugang
Ein Unternehmen kann dich selbst über Steuerberater einladen. Sobald du die Einladung angenommen hast, erscheint der Mandant in Meine Mandanten. Wenn du schon einen Kanzlei-Zugang hast, kannst du auch von dort aus die Freigabe eines weiteren Mandanten anfragen.
Mandanten zur Freigabe einladen
- Öffne als Steuerberater Meine Mandanten.
- Wähle unter der Mandantenübersicht Mandant einladen, trage die E-Mail-Adresse des Mandanten ein und wähle Einladung senden.
- Der Mandant erhält eine E-Mail. Er meldet sich mit der angeschriebenen E-Mail-Adresse an oder erstellt dafür ein Konto, wählt das freizugebende Unternehmen aus und bestätigt den Steuerberaterzugriff ausdrücklich.
- Nach der Bestätigung erscheint die Gesellschaft in deiner Mandantenübersicht.
Einladung prüfen und verwalten
Klappst du Mandant einladen auf, siehst du die verschickten Einladungen und ihren Status. Wie viele noch offen sind, steht schon in der zugeklappten Zeile. Solange eine Einladung nicht angenommen wurde, kannst du sie über Erneut senden noch einmal verschicken oder über Widerrufen zurückziehen. Beim erneuten Versand wird der bisherige Einladungslink ungültig.
Wie du nach der Freigabe die Belegabdeckung und offene Buchungen durchgehst, erklärt Als Kanzlei mit Mandanten arbeiten.