Belege, dass gezahlt wurde – wann, an wen, auf welchem Weg. Als PDF zum Ausdrucken oder als Excel. Für die Fälle, in denen weder Quittung noch Kontoauszug den Vorgang abbilden. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Ein Zahlungsnachweis dokumentiert den Geldfluss: dass, wann und an wen gezahlt wurde. Die Rechnung belegt dagegen die Leistung – erst beide zusammen ergeben die vollständige Belegkette. Mehr im Lexikon-Eintrag Zahlungsnachweis.
Abgrenzung
vom Empfänger
Das schriftliche Empfangsbekenntnis, das der Gläubiger auf Verlangen ausstellen muss (§ 368 BGB). Der klassische Nachweis bei Barzahlung – unterschrieben, mit Betrag, Datum und Grund. Bis 250 Euro brutto kann sie zugleich Kleinbetragsrechnung sein.
von der Bank
Der stärkste Nachweis für unbare Zahlungen, weil er von einem Dritten stammt und nicht nachträglich geändert werden kann. Er zeigt aber nur Empfänger, Betrag und Datum – welche Leistung dahintersteht, sagt er nicht.
diese Vorlage
Für alles dazwischen: Barzahlung ohne Quittung, Auslage durch Mitarbeiter, Zahlung über Dritte, Verrechnung oder Ratenzahlung. Vom Empfänger unterschrieben ist sie ein Fremdbeleg – ohne Unterschrift bleibt sie ein Eigenbeleg.
Faustregel: Quittung und Kontoauszug sind Zahlungsnachweise, die es schon gibt. Die Vorlage unten brauchst du erst, wenn beides fehlt – dann schreibst du den Nachweis selbst und lässt ihn vom Empfänger unterschreiben.
Download
Wofür
Fehlt zusätzlich die Rechnung, ist der Zahlungsnachweis die wichtigste Stütze für einen Ersatzbeleg: Er macht Empfänger, Betrag und Datum objektiv nachprüfbar, während du nur noch den Anlass ergänzen musst.
So füllst du sie aus
Zahler, Empfänger, Betrag, Zahlungsdatum und Zahlungsweg – bar, Überweisung oder Karte – dazu der Verwendungszweck mit Rechnungs- oder Belegnummer.
Der Empfänger bestätigt den Erhalt mit Ort, Datum und Unterschrift. Damit wird aus dem selbst geschriebenen Zettel ein Fremdbeleg.
Zusammen mit Rechnung und Kontoauszug ablegen und der Buchung zuordnen – dann ist der Vorgang vollständig nachgewiesen.
FAQ
Ein Beleg, der den Geldfluss dokumentiert: dass, wann, an wen und auf welchem Weg gezahlt wurde. Typisch sind Kontoauszug, Kartenabrechnung, quittierter Barbeleg oder eine unterschriebene Zahlungsbestätigung.
Für den Geldfluss ja – er stammt von einem Dritten und ist damit besonders belastbar. Er ersetzt aber nicht die Rechnung: Welche Leistung bezahlt wurde und ob sie betrieblich war, geht aus ihm nicht hervor.
Die Quittung ist ein besonderer Zahlungsnachweis: das schriftliche Empfangsbekenntnis, das der Empfänger auf Verlangen ausstellen muss (§ 368 BGB). Zahlungsnachweis ist der Oberbegriff und umfasst auch Kontoauszug, Kartenabrechnung und Zahlungsbestätigung.
Bei Handwerker- und haushaltsnahen Leistungen nach § 35a EStG – dort ist die unbare Zahlung auf das Konto des Erbringers Voraussetzung – und beim Vorsteuerabzug aus Anzahlungen, der erst mit der geleisteten Zahlung entsteht.
Ja, aber ohne Unterschrift des Empfängers ist er ein Eigenbeleg und wird entsprechend zurückhaltend gewertet. Lass die Bestätigung möglichst gegenzeichnen oder hänge den Kontoauszug an.
Ja. PDF und Excel kannst du ohne Anmeldung herunterladen und beliebig oft verwenden.
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