belege.ai sammelt jeden Beleg, ordnet ihn der passenden Bank- oder Kartenbuchung zu und legt ihn aufbewahrungssicher ab – bereit für die Betriebsprüfung und den Steuerberater.
In Österreich gilt nach § 132 BAO eine Aufbewahrungspflicht von 7 Jahren für Bücher, Aufzeichnungen und die dazugehörigen Belege. belege.ai sorgt dafür, dass jeder Beleg von Anfang an gesammelt, zugeordnet und sicher abgelegt ist.
Die 7-Jahres-Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, für das die Buchung erfolgt ist. Betroffen sind Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Kassen- und Bankbelege und alle Unterlagen, die eine Buchung nachweisen. Für Unterlagen im Zusammenhang mit Grundstücken gelten längere Fristen.
Der Beleg fehlt fast immer genau dann, wenn er gebraucht wird: bei der Betriebsprüfung oder beim Jahresabschluss, Monate später. belege.ai schließt die Lücke laufend – für jede Bank- oder Kartenbuchung wird der passende Beleg gesucht, statt am Jahresende alles zusammenzukratzen.
Jeder gefundene Beleg wird der passenden Zahlung zugeordnet, mit Betrag, Datum und Gegenpartei nachvollziehbar gehalten und archiviert – bereit für die Übergabe an den Steuerberater in BMD oder RZL.
FAQ
Grundsätzlich 7 Jahre nach § 132 BAO, gerechnet ab dem Ende des jeweiligen Kalenderjahres. Für einzelne Unterlagen (z. B. im Zusammenhang mit Grundstücken) gelten längere Fristen.
Ja. Elektronisch aufbewahrte Belege sind zulässig, solange sie vollständig, geordnet und inhaltsgleich wiedergegeben werden können. belege.ai archiviert die Originaldatei genau so.
belege.ai hält die betroffene Buchung sichtbar und sucht im Postfach oder Portal weiter, statt die Lücke bis zur Prüfung offen zu lassen.
belege.ai sammelt jeden Beleg automatisch und legt ihn 7 Jahre aufbewahrungssicher ab.
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