PDF per E-Mail, Portal-Login oder App: belege.ai holt den digitalen Beleg dort ab, ordnet ihn der Zahlung zu und archiviert ihn aufbewahrungssicher.
Elektronische Belege sind in Österreich zulässig und dem Papierbeleg gleichgestellt, solange sie vollständig, geordnet und inhaltsgleich wiedergegeben werden können. belege.ai übernimmt genau das – automatisch.
Belege dürfen elektronisch aufbewahrt werden. Entscheidend ist, dass Inhalt und Nachvollziehbarkeit über die gesamte 7-jährige Frist (§ 132 BAO) erhalten bleiben. Ab 1. Oktober 2026 ist der elektronisch bereitgestellte Beleg dem Papierbeleg ausdrücklich gleichgestellt.
Die meisten Belege kommen längst digital: als PDF per E-Mail, im Kundenportal oder in der App des Anbieters. belege.ai holt sie dort ab – aus dem Postfach, per Weiterleitung oder über den Browser-Agenten, wobei 2FA kompakt per Telegram bestätigt wird.
Ein digitaler Beleg nützt nur, wenn er zur Buchung findet. belege.ai ordnet jeden Beleg der passenden Bank- oder Kartenzahlung zu und legt ihn aufbewahrungssicher ab – bereit für BMD oder RZL.
FAQ
Ja. Elektronische Belege sind zulässig, sofern sie vollständig und unveränderbar über die Aufbewahrungsfrist gespeichert werden. belege.ai archiviert die Originaldatei.
Nein. Ein Ausdruck ist nicht erforderlich, wenn die elektronische Aufbewahrung die Nachvollziehbarkeit sicherstellt.
Der elektronisch bereitgestellte Beleg wird dem Papierbeleg ausdrücklich gleichgestellt. An der Aufbewahrungspflicht von 7 Jahren ändert das nichts.
belege.ai holt jeden elektronischen Beleg, ordnet ihn der Zahlung zu und archiviert ihn aufbewahrungssicher.
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