Österreich · Digitaler Beleg

Der digitale Beleg in Österreich
elektronisch sammeln, ordnen, aufbewahren

PDF per E-Mail, Portal-Login oder App: belege.ai holt den digitalen Beleg dort ab, ordnet ihn der Zahlung zu und archiviert ihn aufbewahrungssicher.

Elektronische Belege sind in Österreich zulässig und dem Papierbeleg gleichgestellt, solange sie vollständig, geordnet und inhaltsgleich wiedergegeben werden können. belege.ai übernimmt genau das – automatisch.

Elektronisch ist zulässig

Belege dürfen elektronisch aufbewahrt werden. Entscheidend ist, dass Inhalt und Nachvollziehbarkeit über die gesamte 7-jährige Frist (§ 132 BAO) erhalten bleiben. Ab 1. Oktober 2026 ist der elektronisch bereitgestellte Beleg dem Papierbeleg ausdrücklich gleichgestellt.

Von der E-Mail-Rechnung bis zum Portal-PDF

Die meisten Belege kommen längst digital: als PDF per E-Mail, im Kundenportal oder in der App des Anbieters. belege.ai holt sie dort ab – aus dem Postfach, per Weiterleitung oder über den Browser-Agenten, wobei 2FA kompakt per Telegram bestätigt wird.

Zugeordnet statt gesammelt-und-verloren

Ein digitaler Beleg nützt nur, wenn er zur Buchung findet. belege.ai ordnet jeden Beleg der passenden Bank- oder Kartenzahlung zu und legt ihn aufbewahrungssicher ab – bereit für BMD oder RZL.

FAQ

Häufige Fragen

Sind PDF-Rechnungen als Beleg gültig?

Ja. Elektronische Belege sind zulässig, sofern sie vollständig und unveränderbar über die Aufbewahrungsfrist gespeichert werden. belege.ai archiviert die Originaldatei.

Muss ich digitale Belege ausdrucken?

Nein. Ein Ausdruck ist nicht erforderlich, wenn die elektronische Aufbewahrung die Nachvollziehbarkeit sicherstellt.

Was ändert sich ab Oktober 2026?

Der elektronisch bereitgestellte Beleg wird dem Papierbeleg ausdrücklich gleichgestellt. An der Aufbewahrungspflicht von 7 Jahren ändert das nichts.

Digitale Belege automatisch einsammeln

belege.ai holt jeden elektronischen Beleg, ordnet ihn der Zahlung zu und archiviert ihn aufbewahrungssicher.

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