Österreich · Bewirtungsspesen

Bewirtungsspesen in Österreich
50 % absetzen – mit sauberem Beleg

belege.ai erkennt die Restaurantzahlung, fragt per Telegram nach Anlass und Teilnehmern und macht daraus einen sauberen Bewirtungsbeleg – zugeordnet zur Kartenbuchung.

Geschäftsessen sind in Österreich zu 50 % als Betriebsausgabe absetzbar, wenn sie überwiegend betrieblich veranlasst sind und der Werbung dienen. Voraussetzung ist ein nachvollziehbarer Beleg.

Die 50-%-Regel

Bewirtungsaufwand mit überwiegendem Werbecharakter und weitaus überwiegender betrieblicher Veranlassung ist zur Hälfte abzugsfähig. Rein repräsentative Bewirtung ist nicht absetzbar. Die betriebliche Veranlassung ist nachzuweisen.

Was auf den Beleg gehört

Nachvollziehbar sein müssen Anlass, Teilnehmer und der geschäftliche Zweck – zusätzlich zur Restaurantrechnung mit Datum und Betrag. Ohne diese Angaben ist der Abzug gefährdet.

Wie belege.ai hilft

Erkennt belege.ai eine Restaurantzahlung, fragt es per Telegram nach Anlass und Teilnehmern und verbindet deine Antwort mit dem Foto der Rechnung zu einem sauberen Bewirtungsbeleg – zugeordnet zur passenden Kartenbuchung.

FAQ

Häufige Fragen

Wie viel kann ich für ein Geschäftsessen absetzen?

In der Regel 50 % der angemessenen Bewirtungskosten, wenn Werbezweck und überwiegend betriebliche Veranlassung vorliegen und nachgewiesen sind.

Ist die Vorsteuer voll abziehbar?

Die Vorsteuer kann unter den allgemeinen Voraussetzungen abziehbar sein, auch wenn ertragsteuerlich nur 50 % als Betriebsausgabe gelten. Die Details klärst du am besten mit deinem Steuerberater.

Was, wenn ich den Papierbeleg verliere?

belege.ai hält die Kartenbuchung sichtbar und erinnert dich, das Foto nachzureichen – so entsteht der Bewirtungsbeleg trotzdem vollständig.

Geschäftsessen ohne Belegchaos

belege.ai fragt nach Anlass und Teilnehmern und macht aus der Restaurantzahlung einen sauberen Bewirtungsbeleg.

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