belege.ai erkennt die Restaurantzahlung, fragt per Telegram nach Anlass und Teilnehmern und macht daraus einen sauberen Bewirtungsbeleg – zugeordnet zur Kartenbuchung.
Geschäftsessen sind in Österreich zu 50 % als Betriebsausgabe absetzbar, wenn sie überwiegend betrieblich veranlasst sind und der Werbung dienen. Voraussetzung ist ein nachvollziehbarer Beleg.
Bewirtungsaufwand mit überwiegendem Werbecharakter und weitaus überwiegender betrieblicher Veranlassung ist zur Hälfte abzugsfähig. Rein repräsentative Bewirtung ist nicht absetzbar. Die betriebliche Veranlassung ist nachzuweisen.
Nachvollziehbar sein müssen Anlass, Teilnehmer und der geschäftliche Zweck – zusätzlich zur Restaurantrechnung mit Datum und Betrag. Ohne diese Angaben ist der Abzug gefährdet.
Erkennt belege.ai eine Restaurantzahlung, fragt es per Telegram nach Anlass und Teilnehmern und verbindet deine Antwort mit dem Foto der Rechnung zu einem sauberen Bewirtungsbeleg – zugeordnet zur passenden Kartenbuchung.
FAQ
In der Regel 50 % der angemessenen Bewirtungskosten, wenn Werbezweck und überwiegend betriebliche Veranlassung vorliegen und nachgewiesen sind.
Die Vorsteuer kann unter den allgemeinen Voraussetzungen abziehbar sein, auch wenn ertragsteuerlich nur 50 % als Betriebsausgabe gelten. Die Details klärst du am besten mit deinem Steuerberater.
belege.ai hält die Kartenbuchung sichtbar und erinnert dich, das Foto nachzureichen – so entsteht der Bewirtungsbeleg trotzdem vollständig.
belege.ai fragt nach Anlass und Teilnehmern und macht aus der Restaurantzahlung einen sauberen Bewirtungsbeleg.
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