Österreich · Registrierkassenpflicht

Registrierkassenpflicht in Österreich
Grenzen, RKSV und deine Belege

Die Registrierkasse betrifft deine Ausgangsseite. Für deine Eingangsbelege sammelt belege.ai automatisch – zugeordnet, aufbewahrungssicher.

Die Registrierkassenpflicht greift, wenn der Jahresumsatz 15.000 € übersteigt und davon mehr als 7.500 € in bar vereinnahmt werden. Beide Grenzen müssen überschritten sein.

Wann die Pflicht greift

Maßgeblich sind zwei Grenzen im Kalenderjahr: über 15.000 € Netto-Jahresumsatz je Betrieb UND über 7.500 € Netto-Barumsatz. Werden beide überschritten, besteht ab dem viertfolgenden Monat Registrierkassenpflicht. Bankomat- und Kreditkartenzahlungen zählen als Barumsatz.

Was die RKSV verlangt

Die Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) schreibt eine manipulationssichere Kasse mit Signaturerstellungseinheit vor; jeder Beleg trägt einen maschinenlesbaren Code. So wird die Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen sichergestellt.

Wo belege.ai ansetzt

belege.ai ist keine Registrierkasse. Es kümmert sich um die andere Seite: die Eingangsbelege zu deinen Ausgaben – automatisch gesammelt, der Buchung zugeordnet und 7 Jahre aufbewahrungssicher abgelegt.

FAQ

Häufige Fragen

Ab welchem Umsatz brauche ich eine Registrierkasse?

Ab über 15.000 € Jahresumsatz je Betrieb, wenn zugleich mehr als 7.500 € davon Barumsätze sind. Beide Grenzen müssen überschritten werden.

Gibt es Ausnahmen?

Für bestimmte Umsätze im Freien besteht eine gesonderte Umsatzgrenze. Die Details klärst du am besten mit deinem Steuerberater.

Ersetzt belege.ai die Registrierkasse?

Nein. belege.ai sammelt und archiviert Eingangsbelege und bereitet sie für die Buchhaltung auf – es stellt keine Kassenbelege aus.

Die Belege, die du selbst brauchst

belege.ai sammelt jeden Eingangsbeleg automatisch und legt ihn aufbewahrungssicher ab.

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