Für jede Barzahlung ist ein Beleg auszustellen. Für die Belege, die du erhältst, sammelt belege.ai automatisch – und ordnet sie deinen Zahlungen zu.
Seit 2016 gilt in Österreich die Belegerteilungspflicht: Für jede empfangene Barzahlung ist ein Beleg auszustellen und dem Kunden auszuhändigen. Für deine eigenen Eingangsbelege sammelt belege.ai automatisch mit.
Unternehmer müssen für jede Bareinnahme einen Beleg erstellen und dem Kunden geben. Behalten muss der Kunde ihn nicht – du als Unternehmer bewahrst die Zweitschrift bzw. den Datensatz auf. Als Barzahlung gelten auch Bankomat- und Kreditkartenzahlungen.
Ein Beleg braucht mindestens die eindeutige Bezeichnung des Unternehmens, eine fortlaufende Nummer, das Datum, Menge und Bezeichnung der Ware oder Leistung sowie den Betrag. Bei Registrierkassenpflicht kommen weitere Angaben hinzu (z. B. der maschinenlesbare Code nach RKSV).
Die Belegerteilungspflicht betrifft die Belege, die du ausstellst. Die Belege, die du erhältst – und für den Vorsteuerabzug brauchst – sammelt belege.ai automatisch: aus dem Postfach, aus Portalen und über die Bank- oder Kartenbuchung zugeordnet.
FAQ
Grundsätzlich für alle Unternehmer mit Barumsätzen. Sie besteht unabhängig davon, ob zusätzlich eine Registrierkassenpflicht vorliegt.
Ja. Zahlungen mit Bankomat- oder Kreditkarte gelten in diesem Zusammenhang als Barumsatz.
Nein. belege.ai erstellt keine Ausgangs- oder Registrierkassenbelege. Es sammelt und archiviert deine Eingangsbelege und ordnet sie den Zahlungen zu.
Während du die Belegerteilungspflicht erfüllst, sammelt belege.ai die Belege ein, die du selbst brauchst.
Jetzt kostenlos starten