Für Steuerberater

Belegqualität prüfen,
und ehrlich sagen, wo Schluss ist

Belegdatum, Lieferant, Betrag, Währung und Rechnungsnummer werden ausgelesen, Dubletten erkannt, Sammeldokumente aufgetrennt. Was eine rechtliche Würdigung braucht, bleibt bei euch — und wird auch nicht so verkauft.

Auf einen Blick

belege.ai prüft am Beleg das, was maschinell belastbar ist: Belegdatum, Lieferant, Betrag, Währung und Rechnungsnummer werden ausgelesen und mit der Zahlung abgeglichen, doppelt eingereichte Dokumente werden als Dublette markiert, mehrseitige Sammelscans werden in Einzelbelege aufgetrennt und behalten den Bezug auf ihr Ursprungsdokument samt Seitenbereich. Beim Bewirtungsbeleg wird die Genehmigung erst angefordert, wenn Restaurant, Anlass, Teilnehmer, Betrag und mindestens ein Originalbeleg vorliegen; ändert sich danach eine Pflichtangabe oder ein Dokument, verfällt die Genehmigung automatisch und muss neu eingeholt werden. Was belege.ai nicht tut: die Pflichtangaben nach § 14 UStG vollständig prüfen, Umsatzsteuer-Identifikationsnummern validieren oder beurteilen, ob eine Ausgabe betrieblich veranlasst und abziehbar ist. Diese Grenze ziehen wir bewusst — eine Software, die sie behauptet, würde eure Prüfung nur scheinbar ersetzen.

In der Kanzlei heute

Was in der Kanzlei am Beleg auffällt

  • Dasselbe Dokument liegt zweimal vor, einmal als Foto und einmal als PDF
  • Ein Sammelscan enthält fünf Belege, hängt aber an einer einzigen Buchung
  • Der Bewirtungsbeleg hat weder Anlass noch Teilnehmer, und beides ist Wochen später nicht mehr zu ermitteln
  • Der Betrag auf dem Beleg passt nicht zur Zahlung, und niemand hat es bemerkt
  • Fremdwährungsbelege, bei denen die Währung im System geraten wurde

So funktioniert's

Was mit jedem Beleg passiert

1

Auslesen

Belegdatum, Lieferant, Betrag, Währung, Rechnungsnummer und Belegart werden aus dem Dokument erfasst.

2

Abgleichen und entdoppeln

Der Beleg wird der passenden Zahlung zugeordnet; ein bereits vorhandenes gleiches Dokument wird als Dublette markiert.

3

Auftrennen und festschreiben

Sammelscans werden in Einzelbelege zerlegt, jeder wird unverändert mit SHA-256-Prüfsumme abgelegt.

Für die Kanzlei

Prüfbar, nicht behauptet

Kopfdaten statt Dateiname

Belegdatum, Lieferant, Betrag, Währung und Rechnungsnummer stehen als Felder am Beleg — die Grundlage für Zuordnung, Suche und Entdopplung.

Dubletten werden markiert, nicht gelöscht

Ein doppelt eingereichtes Dokument wird als Dublette gekennzeichnet und bleibt mit seinem Bezug erhalten, statt still zu verschwinden.

Sammelscans behalten ihre Herkunft

Jeder herausgetrennte Beleg weiß, aus welchem Ursprungsdokument und aus welchem Seitenbereich er stammt.

Bewirtung erst mit vollständigen Pflichtangaben

Die elektronische Genehmigung wird erst angefordert, wenn Restaurant, Anlass, Teilnehmer, Betrag und ein Originalbeleg vorliegen — ein Eigenbeleg ersetzt den Originalbeleg nicht.

Nachträgliche Änderung entwertet die Genehmigung

Wird danach eine Pflichtangabe oder ein Dokument geändert, verfällt die Genehmigung automatisch und muss neu eingeholt werden.

Unveränderter Beleg mit Prüfsumme

Jedes Dokument wird so abgelegt, wie es angekommen ist. Die SHA-256-Prüfsumme macht eine spätere Veränderung erkennbar.

Klarstellung

Was wir liefern,
und was in der Kanzlei bleibt

Was belege.ai nicht ist

  • Keine vollständige Prüfung der Pflichtangaben nach § 14 UStG
  • Keine Validierung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern
  • Keine Beurteilung, ob eine Ausgabe betrieblich veranlasst oder abziehbar ist
  • Keine Prüfung des Vorsteuerabzugs und keine umsatzsteuerliche Würdigung
  • Keine Echtheitsprüfung eines vorgelegten Dokuments

Was belege.ai übernimmt

  • Belegdatum, Lieferant, Betrag, Währung, Rechnungsnummer und Belegart auslesen
  • Den Beleg der passenden Zahlung zuordnen
  • Doppelt eingereichte Dokumente als Dublette markieren
  • Sammelscans in Einzelbelege auftrennen, mit Bezug auf Ursprungsdokument und Seitenbereich
  • Bei Bewirtungsbelegen die Pflichtangaben vor der elektronischen Genehmigung sicherstellen
  • Jeden Beleg unverändert mit SHA-256-Prüfsumme aufbewahren
Jedes Jahr fehlen in meiner Steuererklärung genau die Bewirtungsbelege. belege.ai sammelt sie automatisch ein – mega gut.
Steffen Mumm · Studio Mumm

FAQ

Häufige Fragen

Prüft belege.ai die Pflichtangaben nach § 14 UStG?

Nicht als vollständige Rechtsprüfung, und wir behaupten es auch nicht. Ausgelesen und geprüft werden die Felder, die maschinell belastbar sind — Belegdatum, Lieferant, Betrag, Währung, Rechnungsnummer. Beim Bewirtungsbeleg wird zusätzlich sichergestellt, dass Anlass, Teilnehmer und ein Originalbeleg vor der Genehmigung vorliegen.

Werden Umsatzsteuer-Identifikationsnummern geprüft?

Nein. Eine Validierung von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern findet nicht statt.

Was passiert mit doppelt eingereichten Belegen?

Sie werden als Dublette markiert und behalten den Bezug zum bereits vorhandenen Dokument. Nichts wird stillschweigend gelöscht, und an einer bereits belegten Buchung landet kein zweites Dokument.

Wie sicher ist die Zuordnung von Beleg und Zahlung?

Sie stützt sich auf die ausgelesenen Kopfdaten und die Buchung selbst. Wo es nicht eindeutig ist, bleibt die Position offen und taucht in der Transaktions-CSV als offene Buchung auf, statt falsch zugeordnet zu werden.

Ersetzt belege.ai unsere Kanzleisoftware?

Nein. belege.ai beschafft, prüft und übergibt Belege. Kontiert und gebucht wird weiterhin bei euch — in DATEV, ADDISON, Lexware Office oder sevDesk. belege.ai liefert dorthin zu.

Wo liegen die Daten, und wer sieht sie?

Server in Deutschland, verschlüsselt hinterlegte Zugangsdaten, kein Training auf Mandantendaten. Jeder Beleg wird als unverändertes Dokument mit SHA-256-Prüfsumme abgelegt. Ein als Steuerberater eingeladener Zugang sieht Buchungen und Belege, aber keine Zugangsdaten, Integrationen oder Kontoeinstellungen des Mandanten.

Der Beleg ist da, bevor du fragst

Leg belege.ai den Mandanten ans Herz, die dich jedes Jahr Belege kosten. Das Konto legt der Mandant selbst an — kostenlos, ohne Kreditkarte, in wenigen Minuten.

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